AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GOLD & CO. LUXURY GOODS HANDELS GMBH

1.GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen der Gold & Co. Luxury Goods Handels GmbH, FN 378278t, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, („Gold&Co“) und ihren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.

1.2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen – insbesondere AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden – gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Gold&Co. Der Kunde stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von den gegenständlichen AGB auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Kunden unwidersprochen bleiben.

1.3. Die in Listen und Angeboten sowie in Angebotszeichnungen enthaltenen Abbildungen und Angaben über Maße und Gewichte, sowie Angaben sonstiger Art, sind unverbindlich und entsprechend den Produkteigenschaften und Beschreibungen laut Hersteller. Ausgenommen von explizit beschriebenen und abgebildeten Verpackungen sind Verpackungsarten der Produkte nicht verbindlich und Abweichungen stellen keinen Produktmangel dar.

1.4. Kostenvoranschläge sind idR entgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.

1.5. Für Verbraucher-Kunden gilt, dass sämtliche Klauseln verbraucherfreundlich auszulegen sind.

2. VERTRAGSANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1. Anbote der Gold&Co sind freibleibend und unverbindlich und gelten allenfalls so lange der Vorrat reicht; dies gilt insbesondere auch für die Preise von Edelmetallen.

2.2. Die auf der Website, in Katalogen, Prospekten, Verkaufsgesprächen und dergleichen enthaltenen Angaben stellen kein verbindliches Anbot an den Kunden dar, sondern sind vielmehr als Einladung zur Anbotstellung des Kunden an Gold&Co zu qualifizieren.

2.3. Als vereinbart gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2.4. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, insb. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sowie sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Gold&Co einschließlich der Inhalte bestehender Urheberrechte. Angaben über Eigenschaften, Gewicht, Maße und ähnliche Spezifikationen werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie in den von Gold&Co verwendeten Katalogen (der jeweiligen Hersteller), Rundschreiben, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten oder mündlichen Zusicherungen im Geschäftsverkehr verwendet werden. Kleine (Maß, Farbe, Beschaffenheit) Abweichungen sind möglich und stellen in der Regel keinen Produktmangel dar.

2.5. Angebote über eine Warenzusammenstellung sind für maximal 24 Stunden gültig. Danach bleibt der Vorverkauf der Gold&Co vorbehalten. Die Preise sind dabei nicht fixiert, sondern können erst ab Einlangen des Kaufpreises fixiert werden. Es wird für gewöhnlich der Zeitpunkt der Rechnungserstellung als Zeitpunkt der endgültigen Preisfixierung herangezogen. Dabei steht dem Kunden das Wahlrecht zu, ob er hierfür den Zeitpunkt ab Einlangen der Geldmittel bei Gold&Co selbst bestimmen möchte.

2.6. Sollte ein bestimmter Artikel zum Zeitpunkt des Einlangens der Geldmittel nicht mehr lagernd sein und auch innerhalb von 7 Werktagen nicht geliefert werden können, so kann der Kunde alternative adäquate andere Produkte ohne Aufzahlung wählen oder vom Vertrag zurücktreten.

3. RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ

3.1. Sofern der Kunde Verbraucher ist, kommen die Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG zur Anwendung und kommt diesem das 14-tägige Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG zu Gute. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

3.2. Bei Nichterfüllung unserer Informationspflichten beträgt die Rücktrittsfrist 12 Monate ab dem Tag des Einganges der Ware beim Verbraucher. Wenn die Informationen innerhalb dieses Zeitraumes nachgeholt werden, beträgt die Frist 14 Tage vom Zeitpunkt der Nachholung der Information. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

Die Ware (sofern vorhanden) muss in ungeöffneter Originalverpackung sowie unbeschädigt, im vollständigen Lieferumfang und in derselben oder gleichwertigen Versand-Verpackung zumindest als „Einschreiben“ an Gold&Co auf eigene Kosten zurückgesendet werden. Die Rücksendung geht auf Risiko und zu Lasten des Versenders. Bei unikalen Produkten, insbesondere Sammelobjekten, muss der retournierte Gegenstand bzw. Ware in exakt derselben Güte und Qualität (demselben Zustand) wie bei der Auslieferung sein. Etwaige Verschlechterungen oder Falschrücksendungen werden dem Kunden angelastet. Geöffnete Verpackungssiegel stellen ebenso eine Verschlechterung des Produktes dar. Unbenommen davon sind versteckte Mängel, die aus der Angebotsbeschreibung und/oder den Abbildungen für einen Konsumenten, die, mit der Sache gebotenen Sorgfalt und Überprüfung, nicht zu entnehmen waren.
3.3. Die Rücktrittserklärung sowie Warenrücksendung sind zu richten an: Mag. Walter Hell-Höflinger , Währingerstrasse 48/5, 1090 Wien, info@goldundco.at, Tel: 01/23 50 222. Sie können dafür das am Ende der AGB beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

3.4. Hat der Fernabsatz die Lieferung von Waren zum Gegenstand, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die Gold&Co keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht weder ein Rücktrittsrecht gemäß § 3 (3) Z 4 KSchG noch nach § 18 (1) Z 2 FAGG.

3.5. In besonderen Fällen kann Gold&Co auf Begehren des Kunden gegen eine Stornogebühr i.H. min EUR 250.- oder 1,5% des Warenwertes einen Rücktritt auf Kulanz gewähren, was den Kunden nach Begleichung der Stornogebühr von der Zahlungspflicht freistellt. Nach Erhalt der Stornogebühr gelten alle wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen als erfüllt und der Kunde kann keinerlei Ansprüche, welcher Art auch immer, gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. Die Sache gilt als verglichen.

4. VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Verträge kommen erst mit der Annahmeerklärung der Bestellung/des Verkaufsanbotes und deren Inhalt (z.B. per Auftragsbestätigung oder Übersendung der Rechnung oder tatsächliches Entsprechen etc.) oder im Falle der Bestellung durch Auslieferung des Liefergegenstands an den Kunden zustande.

4.2. Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse oder Bezahlung bei Abholung, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager. Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorkasse sofort nach Zugang der Auftragsbestätigung, Bestellbestätigung bzw. Rechnung ohne Abzüge fällig und zahlbar. Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4.3. Bei Käufen im Online-Shop gilt folgendes zusätzlich: Allfällige zeitliche Beschränkungen von Online-Bestellungen sind auf der Homepage ersichtlich (z.B. ausverkauft, Perioden etc.). Bei Online-Bestellungen hat der Kunde die Produkte dem Warenkorb hinzuzufügen. Diese bleiben während dem Webshop-Besuch im Warenkorb. Vor der Bestellung kann der Kunde im Warenkorb Eingabefehler berichtigen und Änderungen vornehmen. Vor der Finalisierung der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Übersicht über die Bestellung. Durch Betätigung des Feldes „zahlungspflichtig bestellen“ oder eines sinngleichen Feldes gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem entsprechenden Inhalt ab.

4.4. Sämtliche Bestellungen können nur im Rahmen der verfügbaren Stückzahlen (z.B. Limitierung von Auflagen) angenommen werden. Gold&Co behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Nennung von Gründen abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teils der bestellten Menge anzunehmen, worüber sie den Kunden jeweils unverzüglich informieren wird. Aus allfälligen Kürzungen der Lieferungen infolge von nicht verfügbaren Stückzahlen entsteht dem Kunden kein Ersatzanspruch.

4.5. Allenfalls festgesetzte maximale Bestellmengen für Online-Bestellungen gelten pro Kunde. Die Maximalmengen sind im Online-Shop beim jeweiligen Produkt ersichtlich.

4.6. Zahlungen werden stets auf die älteste offene Rechnung bzw. Forderung angerechnet. Spesen, die im Zusammenhang mit Überweisungen oder auf Basis von Dokumenteninkassi und Dokumentenakkreditiven für Lieferungen der Gold&Co entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gold&Co ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Teilzahlungen auf von ihr gelegte Rechnungen anzunehmen.

4.7. Verbindliche Verkaufspreisbasis ist der aktuelle Börsenpreis für Edelmetalle zum Zeitpunkt der Bezahlung des Kunden nach Einlangen auf dem auf dem Gold&Co-Konto oder bei Bezahlung der Ware in Bar oder mittels Bankomatkarte der durch den Mitarbeiter angegebene Preis im Rahmen der Geschäftsabwicklung. Eine entstehende Differenz wird allenfalls in Bar bei Abholung ausgeglichen.

4.8. Das Bankkonto des Kunden muss auf den Namen des Rechnungsempfängers lauten. Für den Fall einer Rückabwicklung kann ausschließlich auf dasselbe Konto rücküberwiesen werden. Im Falle von Bankverbindungen aus dem EU-Ausland oder Drittländern behält sich Gold&Co vor, weitere Nachweise zu verlangen.

4.9. Gerät der Kunde mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen in Verzug, steht Gold&Co das Recht zu, (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur vollständigen Bezahlung oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, (ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, (iii) vorbehaltlich der Geltendmachung eines vergrößerten tatsächlichen Verzugsschadens ab Fälligkeit Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen und (iv) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros der Gold&Co dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreitet, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

4.10. Mehrere Kunden haften für die aus einem einheitlichen Geschäftsfall entstehenden Verpflichtungen zur ungeteilten Hand.

4.11. Gold&Co behält sich das Recht vor, für die Erfüllung der vereinbarten Leistung Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Diese sind dem Kunden jedenfalls rechtzeitig bekannt zu geben. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Erlegung von Sicherheiten nicht nach, ist Gold&Co berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten.

4.12. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten und Zinsen, Gebühren, Spesen, etc. im Eigentum der Gold&Co. Die Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gold&Co. Im Falle der Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Ware mit anderem Material erwirbt Gold&Co an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen Eigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu dem des anderen Materials. Im Falle einer Weiterverarbeitung entspricht der zugrundliegende Schadenswert dem aktuellen Wiederbeschaffungswert zzgl. etwaiger Kosten, um den ursprünglichen Verkaufszustand des Produktes wiederherzustellen. In der Zurücknahme der Eigentumsvorbehaltsware durch Gold&Co liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

4.13. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Gold&Co gegen den Kunden zustehenden Forderungen an Dritte, zu welchem Zweck auch immer, abgetreten werden können. Allfällige Zessionsverbote erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn diese im konkreten Einzelfall zwischen den Vertragsparteien explizit vereinbart werden.

4.14. Eine Aufrechnung mit von Gold&Co bestrittenen oder nicht gerichtlich rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden als Unternehmer ist nicht statthaft. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

4.15. Werden Gold&Co nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden ergibt und wird dadurch der Zahlungsanspruch gefährdet, ist Gold&Co berechtigt, Forderungen insgesamt fällig zu stellen und etwaige Zahlungen aufzurechnen.

5. LIEFERUNG

5.1. Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist (laut aktueller Lieferbedingungen) beginnt mit Vertragsabschluss, keinesfalls aber vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Genehmigungen, Unterlagen, Freigaben, etc., sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt in jedem Fall die Erfüllung sämtlicher Vertragshaupt- und Nebenpflichten durch den Kunden voraus. Die Vereinbarung von verbindlichen Terminen (Fixgeschäften) bedarf einer ausdrücklichen Bezeichnung und einer Bestätigung durch Gold&Co.

5.2. Für die Berechnung der Lieferkosten sind allein die vom liefernden Werk oder Lager bei Abgang ermittelten Mengen, Gewichts- oder Stückzahlen maßgeblich.

5.3. Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch Gold&Co die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Annahmeverzug ist.

5.4. Gold&Co stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse jedoch frühestens nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein von Gold&Co frei wählbares Transportunternehmen oder die österreichische Post. Der Kunde oder sein berechtigter Vertreter müssen am Tag der Anlieferung ganztägig an der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen und aus logistischen Gründen bei den Transportunternehmen variiert und nicht vereinbar ist. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Ankauf). Der Kunde ist verpflichtet, an dem Abnahmetermin mitzuwirken und allenfalls ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Jede Sendung ist vom Empfänger im Beisein des Überbringers bei Übernahme auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen, Abweichungen zu protokollieren und, sofern zumutbar, die Gold&Co unverzüglich schriftlich zu informieren.

5.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der Leistung wegen geringfügiger, die Gebrauchstauglichkeit oder den Gebrauchswert nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigender Mängel zu verweigern. Etwaige Lagerspuren an Anlageprodukten oder deren Verpackung, wie sie auch bei Gold&Co und im einschlägigen Fachhandel nicht zu Preisabschlägen beim Ankauf führen, stellen vereinbarungsgemäß keine Mängel im Sinne der Einschränkung des Gebrauchswertes oder Produktmängel dar.

5.6. Leistungsort für angekaufte Waren ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz von Gold&Co.

5.7. Soweit vorhanden, sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an Gold&Co zu übermitteln. Fehlende Zertifikate oder auch beschädigte Verpackungen stellen eine Einschränkung des Gebrauchswertes dar.

5.8. Der Kunde als Verkäufer verpflichtet sich, soweit keine Abholung erfolgt, die Ware ausreichend versichert zu versenden, sofern diese nicht bereits durch Gold&Co versichert ist. Die Versandverpackung muss einer von Gold&Co verwendeten oder gleichwertigen oder einer den aktuellen Versand- und Verpackungsvorschriften von Gold&Co vorgegebenen entsprechen, die in der jeweils gültigen Version auf der Website (Postversand) einsehbar sind. Der Versand ist so vorzunehmen, dass Gold&Co den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.

5.9. Die vereinbarte Lieferfrist darf um 14 aufeinanderfolgende Kalendertage überschritten werden, ohne dass Gold&Co dadurch in Leistungsverzug gerät. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand von Gold&Co zur Versendung gebracht oder die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der Lieferfrist schriftlich mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit entsprechend. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse außerhalb der Einflusssphäre von Gold&Co (außer bei eigenen selbst schuldhaft verursachten Hindernissen), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Lieferungsgegenstandes Einfluss haben, wie insb. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lockdowns, Diebstahl, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei Sublieferanten eintreten. Ist die Lieferung aufgrund solcher Umstände unmöglich, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche welcher Art auch immer zustehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die genannten Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.

5.10. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von Gold&Co nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, hat Gold&Co das Recht, die Lagerung der Ware auf angemessene Kosten des Kunden vorzunehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben dadurch unberührt. Gleichzeitig ist Gold&Co berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen – zumindest einwöchigen – Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

5.11. Warenlieferungen erfolgen in der handelsüblichen Beschaffenheit. Bei Kauf nach Muster oder Probe gelten die Eigenschaften des Musters oder der Proben nicht als zugesichert.

5.12. In Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung gilt die Ware ab Werk verkauft (Abholbereitschaft). Erfüllungsort ist die von Gold&Co bezeichnete Empfangsstelle, für Zahlungen der Sitz von Gold&Co.

5.13. Der Versand und die Verpackung durch Gold&Co erfolgt nach bestem Ermessen und haftet Gold&Co nicht für die für den Kunden kostengünstigste Versendung. Wird eine bestimmte Versand- und Verpackungsart seitens des Kunden gewünscht, ist dies zu besonders vereinbaren, wobei Gold&Co bei einer solchen Versendung, die nicht von ihr gewählt wird, keinesfalls für Verlust oder Beschädigung haftet.

5.14. Als Nachweis für einwandfreie Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer.

5.15. Sofern vom Kunden keine besonderen Anweisungen an Gold&Co erteilt werden, ist diese berechtigt, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden den Transport- bzw. im Edelmetallgeschäft die Valorenversicherung zu decken.

5.16. Der Kunde versichert gegenüber Gold&Co, alle zur Bestellung oder den Ankauf erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Gold&Co über etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail usw.) zu informieren. Mangelhafte Zustellung bzw. Lieferung aufgrund mangelhafter oder fehlerhafter Angaben des Kunden gehen zu seinen Lasten.

5.17. Die Zusendung von Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen sowie diverser sonstiger Goldrestmaterialien an Gold&Co ist bei Einhaltung der Versand- und Verpackungsvorschriften, die in der jeweils gültigen Version auf der Website einsehbar sind, bis zu EUR 5.000,00 versandversichert. Unangekündigte Sendungen oder Sendungen, die entgegen dieser Versandvorgaben geschickt werden, sind nicht versichert und erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Versenders. Erfolgt ein Verkauf im Zuge des Post-Service gemäß Punkt 6.12, ist die bei Einhaltung der Versandvorschriften in der jeweils aktuellen Fassung eingesandte Ware zum Materialwert durch Gold&Co versichert. Hierbei trägt der Übersender die Beweislast für den Wert des Inhaltes gegenüber dem Versicherer.

5.18. Gold&Co begutachtet und bewertet ausnahmslos nur solche Zusendungen, welchen das von Gold&Co GmbH zur Verfügung gestellte Begleitschreiben vom Kunden ausgefüllt und unterschrieben, sowie die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Kunden beigelegt werden. Das betreffende Begleitschreiben kann sowohl auf der Website heruntergeladen und ausgedruckt wie auch über ein Webformular oder auf dem Postweg beantragt werden.

5.19. Gold&Co wird – je nach Arbeitsaufkommen – die Zusendungen längstens innerhalb von 5 Werktagen bearbeiten und ein Ankaufsangebot erstellen. Sollte von Gold&Co keine Anbotsabgabe an den Kunden erfolgen oder sollte dieses Anbot seitens des Kunden abgelehnt werden, werden die der Gold&Co vorgelegten Gegenständen an die im Begleitschreiben genannte Anschrift des Absenders idR, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unfrei zurückgesandt. Für den Fall einer Verzögerung wird Gold&Co den Kunden schriftlich oder telefonisch darüber informieren und einen Ersatztermin nennen.

5.20. Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Äußert der Kunde den Wunsch auf Versicherung der Sendung, so, trägt er auch hierfür die Kosten.

6. ANKAUF, BEWERTUNG UND KAUFPREISZAHLUNG

6.1. Im Falle des Ankaufs gilt der Vertrag erst als geschlossen, wenn der Kunde die von Gold&Co übermittelte schriftliche Erklärung unterzeichnet hat, d.h. dem übermittelten Kaufanbot verbindlich zugestimmt, mit welcher er bestätigt, dass insb. die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen, überhaupt sämtliche der Gegenstände ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind und es sich bei den Gegenständen um das uneingeschränkte Eigentum des Kunden handelt, über welches er volle Verfügungsberechtigung hat, sowie mit der Höhe des Kaufpreises ausdrücklich einverstanden zu sein. Gold&Co kann die Annahme von Sachen auch ohne Begründung jederzeit ablehnen. Wenn der Kunde Unternehmer ist, geht das Eigentum der angekauften Ware bereits mit Zustandekommen des Vertrags auf Gold&Co über.

6.2. Gold&Co kauft Altgold, Bruchgold, Zahngold, Münzen, Barren aus Edelmetallen sowie diverse sonstige edelmetallhaltige Restmaterialien, wiederverkäufliche Edelsteine und Uhren an. Der Ankauf findet entweder in einer der Filialen von Gold&Co, bei einem vom Kunden angeforderten Haustermins oder im Rahmen des von Gold&Co zur Verfügung gestellten „Postservice“ statt. Der Kunde gestattet die Begutachtung der vorgelegten bzw. übersandten Gegenstände durch einen dafür geschulten Mitarbeiter unter Zuhilfenahme der nach dem Stand der Technik fachgerechten und notwendigen Prüfmethoden, wie diese auch u.a. auf der Website vorgestellt werden. Grundlage der Bewertung ist der von Gold&Co unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Tageskurs am Tag des Vorlegens oder Einlangens der angebotenen Gegenstände. Kulturhistorisch relevante Gegenstände, wertvolle Edelsteine, Uhren oder Schmuck und Markenartikel werden zu einem Veräußerungswert auf Basis eines vergleichbaren Preises in einem Sekundärmarkt geschätzt. Etwaige verarbeitete Edelsteine, die für Gold&Co nicht wiederverkäuflich sind, werden von der Bewertung ausgeschlossen und werden nur gewichtsmäßig berücksichtigt.

6.3. Überprüfung der Echtheit: Grundsätzlich werden alle Mitarbeiter vor Vertragsabschluss die Echtheit von Einlöse-Gegenständen unter größtmöglicher Schonung der Unversehrtheit durchführen. Im Zweifelsfall muss allerdings ein branchenüblicher Oberflächenabrieb erfolgen, um das Basismaterial prüfen zu können. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich und unwiderruflich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Bewertung des Materials dieses im Labor analysiert werden bzw. verändert darf (soweit erforderlich mechanisch, thermisch oder chemisch) und dass nötigenfalls allfällig eingearbeitete Edelsteine entfernt sowie die Einlöse-Gegenstände im Zuge der Echtheitsprüfung einen gewissen Oberflächenabtrag erfahren können, was im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrages keine Gewährleistungspflicht auslöst. Im Regelfall wird der Mitarbeiter bei einer solchen Maßnahme die vorherige Erlaubnis des Kunden einholen. Eine solche Beeinträchtigung des Einlösegegenstandes begründet weder einen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages noch einen Anspruch auf Schadenersatz.

6.4. Ein professionelles Ausfassen von Edelsteinen wird von Gold&Co lediglich nach entsprechender Vorvereinbarung und Bezahlung von EUR 15,00 je auszufassendem Edelstein bei einem Professionisten vorgenommen. Auf besonderen Wunsch des Kunden löst Gold&Co diese Steine– sofern mit vertretbarem Aufwand möglich – von dem Schmuckstück, wobei keine Gewährung oder Haftung übernommen wird.

6.5. Nach Begutachtung der vorliegenden Gegenstände unterbreitet Gold&Co dem Kunden ein schriftliches Ankaufsanbot; maßgebend ist der aktuelle Ankaufspreis am Tag des Warenverkaufs.

6.6. Gold&Co kauft idR keine Edelsteine an, sondern vergütet allenfalls nur den Materialwert zum Einlösekurs. Der Ankaufspreis richtet sich nach dem Feingehalt der Edelmetallstücke, dem Gewicht und der Menge sowie dem aktuellen Tageskurs an der Börse. Werden Werte über dem Materialwert gesondert vergütet, erfolgt dies auf Basis erzielbare Preise vergleichbarer Gegenstände auf Sekundärmärkten und Edelsteine nach den Richtpreisen der Branche in der jeweiligen Handelsstufe und nach der Einschätzung und Erfahrung des jeweiligen Gutachters.

6.7. Kaufpreiszahlungen für von Gold&Co angekaufter Gegenstände werden nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages je nach Wunsch des Kunden entweder unverzüglich in Bar oder mittels Verrechnungscheck ausbezahlt oder binnen 7 Werktagen nach dem Verkauf auf ein vom Kunden bekanntzugebendes, über welches der Kunde verfügungsberechtigt ist, Konto überwiesen. Findet der Ankauf im Rahmen des Gold&Co „Postservice“ statt, erfolgt die Kaufpreiszahlung grundsätzlich mittels Überweisung. Für eine erfolgreiche nationale Überweisung werden drei Werktage als zeitgerecht vereinbart.

6.8. Sollte keine Anbotsabgabe erfolgen, werden der Gold&Co vorgelegte Gegenstände an den Kunden zurückgegeben; postalisch übermittelte Gegenstände werden an die im Begleitschein genannte Anschrift zurückgesandt. Ausgefasste Edelsteine, unechte oder sonst jedwede nicht ankaufbaren Gegenstände werden auf Wunsch des Kunden rückausgehändigt bzw. postalisch unfrei -übermittelt.

6.9. Die Ermittlung des Verkaufspreises erfolgt nach den aktuellen branchenüblichen Ankaufspreisen, die an die Börsenpreise (Spot-Preisen) angepasst werden. Die An- und Verkaufspreise der wichtigsten und häufigsten Produkte werden auf unserer Website www.goldundco.at laufend aktualisiert veröffentlicht. Aus technischen Gründen der Website-Performance und den unterschiedlichen Endgeräten können die veröffentlichten Preise von den erzielten leicht (je nach Tagesvolatiliät bis 1-5%) abweichen. Als verbindlicher Ankaufspreis gilt jener, der bei Vorliegen der Ware im Ankaufs- und Prüfprozess durch den Mitarbeiter angegeben wird.

6.10. Die Wertermittlung erfolgt durch Säuretest und andere geeignete Testmethoden. Um eine qualifizierte Wertaussage treffen zu können, kann es notwendig sein, an verdeckter Stelle die Oberfläche leicht abrasiv (polieren, reiben, feilen, schleifen) zu behandeln- (üblicherweise 0,2mm, in Sonderfällen bis 3mm – dies jedoch nur nach Absprache mit dem Kunden und dessen mündliches Einverständnis). Die optischen Auswirkungen von Tests werden so unauffällig wie möglich gehalten. Der Kunde verzichtet bei solchen Abriebspuren auf etwaigen Schadenersatz- oder Gewährleistungsrechte, da ansonsten keine Ankaufsprüfung erfolgen kann.

6.11. Sollte eine Qualitätsbestimmung nicht mit den Testmethoden am POS möglich sein, werden weiterführende Tests nach Möglichkeit sofort im Labor durchgeführt. Der Kunde hat aus Sicherheitsgründen keinen Anspruch auf Betreten der Laborräumlichkeiten und wird dies nur in Sonderfällen und auf Rückfrage mit der Geschäftsführung in Einzelfällen bewilligt.

6.12. Postversand-Service für Konsumenten: Der Kunde bestellt entweder über das Webformular für die Zusendung kostenlosen Verpackungsmaterials samt Verkaufsformular, Anleitung und AGBs oder der Kunde lädt sich das Verkaufsformular, Anleitung und AGBs herunter, druckt diese aus und wählt selbständig gemäß Anleitung das passende Verpackungsmaterial. Die Ware ist durch Gold&Co mit maximal EUR 5.000.- versichert. Für einen gültigen Versicherungsschutz durch diese Versandversicherung müssen alle Punkte der Versandanleitung in der aktuellen Version befolgt werden. Sollten Teile oder die gesamte Sendung abhandenkommen, haftet bei gemäßer Befolgung die Versandversicherung. Im Schadensfall hat der Kunde zur Findung der notwendigen Informationen, wie insbesondere dem Inhalt, die Menge sowie die Einhaltung der Verpackungsanleitung, etc. für die Versicherung mitzuwirken. Die Zusendung von Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen, sowie diverser sonstiger Goldrestmaterialien an Gold&Co geschieht ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Versenders, es sei denn, der Kunde erfüllt die Voraussetzungen der Versandversicherung und der Versandvorschriften.
Prüfung und Kaufanbot: Nach Durchlauf der Übernahme und Überprüfung der Ware wird dem Kunden entweder telefonisch oder per Mail das Ergebnis der Überprüfung und die ermittelte Kaufsumme mitgeteilt. Sofern das Kaufanbot durch den Kunden per E-Mail oder durch Schreiben bestätigt wird, wird der Kaufpreis innerhalb von 48 Stunden nach Annahme auf sein Konto überwiesen. Sollte der Kunde mit dem Angebot nicht einverstanden sein, wird die Ware innerhalb von einer Woche (Versendungstermin) kostenfrei für den Kunden retourniert. Wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche zur Unterbreitung eines Kaufanbots erreichbar ist, wird die Ware nach einem Monat an die angegebene Absenderdresse retourniert.

6.13. Aufarbeitung: Erfüllungsort für die Anlieferung des Edelmetallschrotts ist die Betriebsstätte der Gold&Co, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung. Der Kunde ist für sachgemäßen Transport und Verpackung und die Einhaltung etwaiger von Gold&Co erteilter Anweisungen sowie gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verantwortlich. Gold&Co behält sich eine Erhöhung der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Be- und Verarbeitungskosten sowie eine Verlängerung der Rücklieferungs- bzw. Ankaufsfristen für den Fall vor, dass besondere Eigenschaften des Materials, die Gold&Co bei Annahme des Auftrages nicht bekannt waren, einen zusätzlichen Aufwand erfordern. Sobald Gold&Co von der Erhöhung der Be- und Verarbeitungskosten sowie der Verlängerung der Rücklieferungs-/Ankaufsfristen Kenntnis erlangt, wird der Kunde davon umgehend informiert. Für Materialverluste, die nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Gold&Co nur, sofern diese durch Versicherungen der Gold&Co abgedeckt sind, höchstens aber bis zum jeweiligen Wert des angelieferten Materials im Zeitpunkt der Anlieferung. Der Kunde trägt alle übrigen Risiken, er haftet insbesondere für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Umarbeitungsmaterials zurückzuführen sind.

6.14. Auf der Grundlage der vor der Umarbeitung ermittelten Gewichte und des festgestellten Gehalts wird eine Abrechnung erstellt. Sie wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Abrechnung schriftlich widerspricht. Die durch Umarbeitung gewonnen Metalle und Edelmetalle werden dem Kunden gutgeschrieben.

6.15. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass Gold&Co an Sachen des Kunden, welche in ihren Besitz gelangen, ein Pfandrecht für bestehende und zukünftige Forderungen erlangt.

7. AKTIONEN

7.1. Sofern Gold&Co Aktionen im Rahmen einer Werbeaktion anbietet, sind diese nur im angegebenen Zeitraum gültig. Das Aktionsanbot kann nicht auf Dritte übertragen werden.

7.2. Die von Gold&Co zeitweise in gesondert angekündigten Aktionstagen angebotene „Bestpreisgarantie“ gilt unter jeweils besonderen Aktions-Bedingungen und ist ein freibleibendes Angebot, dass sich den aktuellen Kursschwankungen anpasst und sich ausschließlich an Konsumenten richtet. Gewerbliche Händler sind von dieser „Bestpreisgarantie“ ausgenommen. Die „Bestpreisgarantie“ im Altgoldhandel umfasst die Überzahlung eines Gesamtpreisangebotes nach Abzug etwaiger anfallenden Kosten bei gegebener Vergleichbarkeitsbasis eines vergleichbaren, lokalen Mitbewerbers mit Sofortauszahlung unter Berücksichtigung des zugrundeliegenden Basisgoldkurses oder des lokal üblichen erzielbaren Einlösekurses einer Scheideanstalt und nur für Alt- oder Schmelzgold. Alle Anlagegoldformen werden zu den aktuellen Tagespreisen angekauft und sind von dieser Bestpreisgarantie ausgenommen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Höhe der Überzahlung – diese zu bestimmen steht der Gold&Co frei, mindestens jedoch 1 Euro auf den Gesamtpreis.

7.3. Angebote, bei denen keine Vergleichbarkeitsbasis gegeben ist, das sind z.B. Grammpreise ohne Gesamtpreisangabe, Internetpreise oder Internetangebote, die nicht in Schriftform eindeutig für die betreffende Ware bezogen vorliegen, mündliche, unrealistische oder nicht nachvollziehbare Angebote, Angebote ohne Firmenangaben, insbesondere Angebote zu einem anderem Basiskurs, entbinden Gold&Co von der „Bestpreisgarantie“. Die Dauer des Angebotszeitraumes gilt wie verlautbart oder bis auf Widerruf. Kurschwankungen, Irrtümer, Druckfehler u.dgl. blieben vorbehalten.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie begrenzt sich auf die gesetzliche Frist von 24 Monaten ab der Warenübernahme durch den Kunden. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug etc.), dann hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung).

8.2. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben, wobei ein Unterlassen der Bekanntgabe bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden durch einen Verbraucher keinen Einfluss auf dessen Gewährleistungsansprüche hat.

9. HAFTUNGSBEGRENZUNG, SCHADENERSATZANSPRÜCHE

9.1. Zum Schadenersatz ist Gold&Co in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei Personenschäden haftet Gold&Co auch für leichte Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Mangelfolgeschäden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

9.2. Beim Versand der Ware bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, abgeliefert wird.

9.3. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach mit dem (Netto-)Einkaufswert begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden.

9.4. Die Haftung gegenüber Kunden als Unternehmer verjährt nach sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9.5. Gegenüber Unternehmen haftet Gold&Co nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Zinsverluste, unterblieben Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Betriebsunterbrechungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter. Sofern von einem Unternehmer ein Pönale zu Lasten von Gold&Co vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehenden Schadenersatz ist ausgeschlossen.

10. GELDWÄSCHE/KYC/DATENSCHUTZ

10.1. Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab EUR 10.000,00 ist eine Identifizierung des Kunden gemäß den gültigen Geldwäschebestimmungen erforderlich. Hierzu bringt der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis zur Datenerfassung bei. Bei Bestellungen im Online-Shop muss der Kunde ab einem Bestellwert von EUR 10.000,- eine Kopie seines Lichtbildausweises im Format PDF, JPG, PNG hochladen. Bei allen Geschäftsfällen ist die Herkunft und das Eigentum der Ware oder Geldmittel plausibel zu belegen. Es steht der Gold&Co frei auch erweiterte KYC (Know Your Customer) Maßnahmen, auch unter Inanspruchnahme von Compliance-Check-Dienstleistungen Dritter, zur Anwendung zur bringen.

10.2. Alle von Gold&Co im Zuge von Geschäftsfällen erhobenen Kundendaten werden keinesfalls an Dritte weitergebeben und im Rahmen der DSGVO gespeichert und verarbeitet. Bezüglich der Datenschutzbestimmungen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, zu finden unter https://www.goldundco.at/.

11. KUNDENKONTO

11.1. Der Kunde kann im Rahmen des Kaufvorgangs im Online-Shop ein Kundenkonto eröffnen. Das Kundenkonto ist ausschließlich online einsehbar. Für die Eröffnung des Kundenkontos ist die wahrheitsgemäße Angabe folgender Daten erforderlich: (i) Name, (ii) Geburtsdatum, (iii) Anschrift, (iv) Anrede, (v) Telefonnummer, (vi) und E-Mail-Adresse. Unterlässt der Kunde, Änderungen der zustellungsfähigen Adresse bekanntzugeben, gelten schriftliche Erklärungen der Gold&Co als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Adresse geschickt wurden.

11.2. Ein Kundenkonto steht ausschließlich der eröffnenden Person zu. Es ist nicht möglich, ein Konto auf mehrere oder gar fremde Personen zu führen. Allfällige Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ist der Kunde anmeldet, gilt nur dieser als berechtigt, Willenserklärungen abzugeben. Gold&Co behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Sicherheitsmaßnahmen für den Zugang zum Kundenkonto einzuführen und zu verwenden als auch Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

11.3. Gold&Co ist berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein Kundenkonto stellt kein Dauerschuldverhältnis oder anderes Rechtsverhältnis dar; es dient primär der Zuordnung von gekauften Waren zu einer Person, um eine persönliche Beziehung zum Kunden aufzubauen. Gold&Co haftet nicht für allfällige Schäden, die aus einer Sperrung oder Kündigung des Kundenkontos beim Kunden entstehen könnten.

12. GUTSCHEINE

12.1. Der Kunde kann Geschenkgutscheine erwerben. Ein Gutschein kann auch in Form eines Online-Vouchers nach Zahlungseingang erworben werden. Wird der Gutschein im Webshop online eingelöst, so kann man den Gutschein-Code nur einmal verwenden. Der Kunde gibt hierfür im Warenkorb den Gutschein-Code ein und klickt auf “Gutschein anwenden”. Der Gutscheinwert wird dabei auf den Rechnungsbetrag angerechnet. Gutscheine können nicht zum Kauf anderer Gutscheine verwendet oder ausbezahlt werden. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist nicht möglich. Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.

12.2. Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Übermittlung des Gutscheins bzw. -Codes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

12.3. Gold&Co übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung des Gutscheins bzw. -Codes.

12.4. Bei Promotion-Gutscheinen kann es jeweils gesonderte Bedingungen zur Einlösung geben (z.B. spezieller Einlösezeitraum etc.).

13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

13.1. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung zwischen Gold&Co und ihren Kunden gehen auf allfällige Rechtsnachfolger über. Sofern der Rechtsübergang nicht aufgrund des Gesetzes erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung auf ihren Rechtsnachfolger zu überbinden.

13.2. Gold&Co behält sich das Recht vor, die AGB aufgrund geänderter Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung etc. oder der Marktgegebenheiten zu ändern. Geänderte AGB werden den Kunden mindestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten entsprechend publiziert. Die geänderten AGB gelten, sobald sich ein Kunde nach Ablauf der genannten Ankündigungsfrist erstmals neu Vertragsabschlüsse tätigt.

13.3. Für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Gold&Co wir die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes vereinbart. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.4. Gegenüber Unternehmen wird zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Gold&Co vereinbart (Wien).

13.5. Wünscht ein Kunde ausdrücklich keine Ankaufsprüfung, kann im Zweifelsfall über die Qualität der angebotenen Ware keine Aussage getroffen werden. Eine allenfalls dem Kunden angebotene unentgeltliche Schätzung erfolgt ausschließlich mündlich und resultiert entweder in einem verbindlichen Ankaufsanbot oder in einer Schätzung eines Veräußerungswertes im einschlägigen Fachhandel. Diese Aussagen basieren auf der Erfahrung und persönlichen Einschätzung des jeweiligen Gutachters, sind unverbindlich und ohne Rechtsanspruch für den Kunden. Ein schriftliches Privatgutachten ist je nach Auftragslage grundsätzlich möglich. Dieses richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarordnung des Sachverständigen.

13.6. Nach Überprüfung der Ware kann dem Kunden auch telefonisch oder per Email das Ergebnis der Ankaufsüberprüfung und Wertermittlung samt Kaufsumme mitgeteilt werden. Diese kann der Kunde per Email bestätigen und binnen 48h den jeweils ermittelten Kaufpreis auf sein Konto überwiesen erhalten. Sollte der Kunde mit dem Angebot nicht einverstanden sein, wird die Ware binnen von einer Woche kostenfrei an den Kunden an die angegebene Adresse retourniert.

13.7. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass als unecht oder als Fälschung geprüfte Objekte bzw. Waren, die insbesondere aufgrund ihrer Beschaffenheit, Markierung oder/und Aussehen handelsüblichen Edelmetallprodukten zum Verwechseln ähneln, einer gesetzlichen Regelung widersprechen und zur Ausführung einer betrügerischen Handlung geeignet sind, durch Gold&Co gegen Erstattung des Edelmaterialwertes zur Entsorgung übernommen oder nur unter Hinzuziehung von Exekutivbeamten oder der jeweils zuständigen Behörde von Gold&Co wieder ausgefolgt werden.

13.8. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

13.9. Der Kunde erklärt sich mit diesen AGB einverstanden und bestätigt, weder eine politisch exponierte Person (PEP) noch mit einer solchen in einem Naheverhältnis zu stehen.

14. SCHLICHTUNGSSTELLE

Schlichtungsstelle: Gold&Co verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmann teilzunehmen: www.ombudsmann.at. Für die Beilegung von Streitigkeiten kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Fassung: Februar 2023

Muster-Widerrufsformular

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Gold & Co Luxury Goods Handels GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien,

E-Mail: info@goldundco.at

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

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