1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen der Gold & Co. Luxury Goods Handels GmbH, FN 378278t, Tuchlauben 7a, 1010 Wien, („Gold&Co“) und ihren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu weder zu gewerblichen noch zu gewerblich-selbständigen Zwecken abschließt.
1.3. Die in Listen und Angeboten sowie in Angebotszeichnungen enthaltenen Abbildungen und Angaben über Jahrgänge, Maße und Gewichte, sowie Angaben sonstiger Art, sind unverbindlich und entsprechend den Produkteigenschaften und Beschreibungen laut Hersteller sowie den Kriterien der Handelsfähigkeit von Anlageprodukten im Edelmetallhandel für Umlaufware. Ausgenommen von explizit beschriebenen und abgebildeten Verpackungen sind Verpackungsarten der Produkte nicht verbindlich und Abweichungen stellen keinen Produktmangel dar.
1.4. Produktbilder haben, wenn nicht anders ausgezeichnet, nur Beispielscharakter, stellen jedoch nicht das nämliche Produkt dar. Daher gilt, vor allem bei numismatischen Produkten, dass alle wertrelevanten Eigenschaften, wie Erhaltungsgrade, Zertifikate, Verpackung den Artikelbeschreibungen zu entnehmen sind oder bei Zweifel Gold&Co vor Kauf zur Klärung von Fragen zu kontaktieren ist. Maßgeblich sind insoweit ausschließlich die Produktbeschreibungen.
1.5. Für Verbraucher-Kunden gilt, dass sämtliche Klauseln verbraucherfreundlich auszulegen sind.
1.6. Sämtliche Angebote auf allen Vertriebs- und Kommunikationskanälen von Gold&Co stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar, da Edelmetallkurse den Marktschwankungen unterliegen und die Gold&Co oder deren Beauftragte keine Kurse prognostizieren können und jegliche Äußerungen diesbezüglich als Privatmeinungen zu verstehen sind.
2. VERKAUF, VERTRAGSANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Angebote der Gold&Co sind freibleibend und unverbindlich und gelten allenfalls so lange der Vorrat reicht; dies gilt insbesondere auch für die Preise von Edelmetallen. Durch Bewegungen an den Rohstoffmärkten behält sich Gold&Co vor, Angebote an das aktuelle Marktniveau vor Auftrag/Rechnung anzupassen.
2.2. Die auf der Website, in Katalogen, Prospekten, Verkaufsgesprächen und dergleichen enthaltenen Angaben stellen kein verbindliches Anbot an den Kunden dar, sondern sind vielmehr als Einladung zur Anbotstellung des Kunden an Gold&Co zu qualifizieren.
2.3. Als vereinbart gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise für Ankaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro inkl. etwaiger anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuern, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Im Handel zwischen Unternehmen kommen die jeweils gültigen Steuerbestimmungen zur Anwendung.
2.4. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, insb. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sowie sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Gold&Co einschließlich der Inhalte bestehender Urheberrechte. Angaben über Eigenschaften, Gewicht, Maße und ähnliche Spezifikationen werden nur insoweit Vertragsinhalt, als sie in den von Gold&Co verwendeten Katalogen (der jeweiligen Hersteller), Rundschreiben, Prospekten, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten im Geschäftsverkehr verwendet werden.
2.5. Für Produkte oder Mengenzusagen in Angeboten bleibt der Vorverkauf der Gold&Co zu jedem Zeitpunkt vorbehalten. Der Preis wird ab Einlangen des Kaufpreises oder einer entsprechend vereinbarten Anzahlung anhand der jeweils gültigen Edelmetallkurse fixiert und ein Auftrag erstellt.
2.6. Sollte ein bestimmter Artikel zum Zeitpunkt des Einlangens der Geldmittel nicht mehr lagernd und innerhalb von 7 Werktagen nicht lieferbar sein, kann der Kunde alternative/adäquate andere Produkte ohne Aufzahlung wählen oder vom Vertrag zurücktreten.
3. RÜCKTRITTSRECHTE BEI FERNABSATZ
3.1. Betrifft der Fernabsatz die Lieferung von Waren wie Edelmetallen, deren Preis den Finanzmarktschwankungen unterliegt, auf die Gold&Co keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht gemäß § 3 (3) Z 4 KSchG und nach § 18 (1) Z 2 FAGG für den Kunden kein Rücktrittsrecht! Dieser Ausschluss umfasst deren Verkauf genauso wie deren Ankauf durch Gold&Co sowie Anfertigungen im Kundenauftrag.
3.2. Bei Kauf von anderen Waren, als wie in 3.1 beschrieben, und sofern der Kunde Verbraucher ist, kommen die Bestimmungen des FAGG bzw. KSchG zur Anwendung und kommt diesem das 14-tägige Rücktrittsrecht gemäß § 11 FAGG zu Gute. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Rücktrittserklärung sowie Warenrücksendung sind zu richten an: Mag. Walter Hell-Höflinger, Währinger Straße 48/5, 1090 Wien, [email protected], Tel: +43 (0)1/23 50 222 wobei aus Versicherungsgründen für den Versand ein vorheriger schriftlicher Widerruf per Mail erfolgen muss, andernfalls besteht für den Rückversand kein Versicherungsschutz durch Gold&Co. Sie können dafür das am Ende der AGB beigefügte Widerrufsformular verwenden. Die Ware muss spätestens bis 14 Tage nach dem Widerruf an uns zurückgesendet werden. Die Kosten und Risiko für die Rücksendung trägt der Kunde.
3.3. Bei Nichterfüllung unserer Informationspflichten beträgt die Rücktrittsfrist 12 Monate ab dem Tag des Einganges der Ware beim Verbraucher. Wenn die Informationen innerhalb dieses Zeitraumes nachgeholt werden, beträgt die Frist 14 Tage vom Zeitpunkt der Nachholung der Information. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.
3.4. Die Ware muss in ungeöffneter Originalverpackung, unbeschädigt und im Ursprungszustand der Lieferung, im vollständigen Lieferumfang und in derselben oder gleichwertigen Versand-Verpackung als nachverfolgbare Sendung aber zumindest als „Einschreiben“ an Gold&Co zurückgesendet werden und unmittelbar eine Kopie Versandbestätigung an Gold&Co zu übermitteln. Schriftlich avisierte Rücksendungen sind durch Gold&Co versichert, andernfalls geht das Risiko auf den Versender über. Bei unikalen Produkten, insbesondere Sammelobjekten, muss der retournierte Gegenstand bzw. Ware in exakt derselben Güte, Qualität (demselben Zustand) und Zubehörumfang wie bei der Auslieferung sein. Etwaige Verschlechterungen oder Falschrücksendungen werden dem Kunden angelastet. Vom Kunden geöffnete Verpackungssiegel stellen ebenso eine Verschlechterung des Produktes dar. Unbenommen davon sind versteckte Mängel, die aus der Angebotsbeschreibung für einen Konsumenten, die, mit der Sache gebotenen Sorgfalt und Überprüfung, nicht zu entnehmen waren.
3.5. Jede Bestellung im Onlineshop löst eine unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung aus.
3.6. In besonderen Fällen kann Gold&Co auf Begehren des Kunden gegen eine Stornogebühr i.H. mindestens EUR 250.- oder 1,5% des Warenwertes einen Rücktritt auf Kulanz gewähren, was den Kunden nach Begleichung der Stornogebühr von der Zahlungspflicht freistellt. Nach Erhalt der Stornogebühr gelten alle wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen als erfüllt und der Kunde kann keinerlei Ansprüche, welcher Art auch immer, gerichtlich oder außergerichtlich geltend machen. Die Sache gilt als verglichen.
4. VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Kaufverträge kommen mit der Annahme der Kundenbestellung (=Einladung zur Anbotslegung) durch Gold&Co per Übersendung der „Auftragsbestätigung“ oder der Rechnung sowie durch Auslieferung des Liefergegenstandes an den Kunden zustande. Die automatisierte Bestätigung über das Einlangen der Kundenbestellung hat reinen Servicecharakter und begründet keinen Kaufvertrag.
4.2. Die Parteien vereinbaren Lieferung gegen Vorkasse oder Bezahlung bei Abholung, falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Alle Preise verstehen sich ab Lager. Der Rechnungsbetrag ist im Falle der Zahlung per Vorkasse sofort nach Zugang der Bestellbestätigung, Auftragsbestätigung, bzw. Rechnung ohne Abzüge und spesenfrei für den Empfänger fällig und zahlbar. Bezahlt der Kunde nicht rechtzeitig, kommt er ohne Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
4.3. Bei Bestellungen im Online-Shop gilt folgendes zusätzlich: Allfällige Beschränkungen von Online-Bestellungen sind im Webshop in der Artikelansicht ersichtlich (z.B. Ausverkauft, Bestellmengenbeschränkungen, Zeiteinschränkungen, Lieferorteinschränkungen etc.). Für Online-Bestellungen hat der Kunde die Produkte dem Warenkorb hinzuzufügen, welche während des Webshop-Besuchs darin verbleiben aber erst nach Bestellung reserviert werden. Der Kunde kann jederzeit den Warenkorb kontrollieren und Änderungen vornehmen. Vor dem Abschluss der Bestellung erfolgt eine Preisaktualisierung und der Kunde erhält nochmalig eine vollständige Übersicht über die Bestellung. Durch Betätigung des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder eines sinngleichen Feldes) und der Annahme der vertragsimmanenten AGB der Gold&Co ist der Kunde bei sonstigem Schadensersatz zur Zahlung des Kaufpreises gemäß 4.2 verpflichtet. Im Anschluss erhält der Kunde eine automatisierte Empfangsbestätigung über den Eingang der Bestellung. Mit der Zusendung eines Auftrages durch Gold&Co gilt das Kaufanbot des Kunden als akzeptiert und es kommt zum verbindlichen Kaufvertrags-Abschluss zwischen Gold&Co und dem Kunden. Es liegt im Interesse des Kunden für die korrekte Eingabe von Kontakt- und Adressdaten, sowie den freien Erhalt (Spamfilter, Firewall) der, den Vertrag betreffenden Emailkorrespondenz Sorge zu tragen und er erklärt sich bereit, Gold&Co aus allen daraus resultierenden Nachteilen schadlos zu halten.
Mit der Zahlungspflicht innerhalb von drei Bankwerktagen sowie der Erbringung aller gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise im Zuge unseres KYC (PEP, Mittelherkunft, Einkommen, Vermögen Steuerwohnsitz etc.) gelten alle Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieses Vertrages erfüllt.
4.4. Sämtliche Bestellungen können nur im Rahmen der verfügbaren Stückzahlen oder Orderlimits (z.B. Limitierung von Auflagen) angenommen werden. Gold&Co behält sich das Recht vor, aus berechtigten Gründen (Zahlungsverzug, Kundensperre, Daten-Eingabefehler, Nichterreichbarkeit des Kunden etc.) den Vertragsabschluss mit Kunden abzulehnen oder nur hinsichtlich eines Teils der bestellten Menge anzunehmen, worüber sie den Kunden jeweils unverzüglich informieren wird. Aus allfälligen Kürzungen der Lieferungen infolge von nicht verfügbaren oder pro Haushalt limitierten Stückzahlen entsteht dem Kunden kein Ersatzanspruch.
4.5. Allenfalls festgesetzte maximale Bestellmengen für Online-Bestellungen gelten pro Kunde. Etwaige Maximalbestellmengen sind im Online-Shop in der Detailansicht des Produktes ersichtlich.
4.6. Zahlungen werden stets auf die älteste offene Rechnung bzw. Forderung angerechnet. Spesen, die im Zusammenhang mit Überweisungen für Kaufverträge der Gold&Co entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Gold&Co ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Teilzahlungen auf von ihr gelegte Rechnungen anzunehmen. Die Bezahlung von Onlinebestellungen auf Vorkasse hat innerhalb von drei Bankwerktagen ab Erhalt (4.3) der automatisierten Bestellbestätigung zu erfolgen. Bei Bestellungen mit Abholung und Bezahlung in einer Filiale hat diese ebenfalls in der Dreitagesfrist zu erfolgen.
4.7. Gerät der Kunde mit der vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistungen (Nachweis Mittelherkunft, vollständiges KYC) in Verzug, steht Gold&Co das Recht zu, (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur vollständigen Bezahlung oder sonstigen Leistungen aufzuschieben, (ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, (iii) vorbehaltlich der Geltendmachung eines vergrößerten tatsächlichen Verzugsschadens ab Fälligkeit Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu verlangen und (iv) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall trifft den Kunden ein Verschulden und er ist haftbar gegenüber der Gold&Co für Schäden, die durch die Warenbereitstellung seit dem Abschluss des Kaufvertrages aufgrund von Wertverlusten z.B. durch Kursverluste entstehen.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen, soweit die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros der Gold&Co dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreitet, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Stornierungen von Aufträgen, Rechnungen oder zahlungspflichtige Onlinebestellungen unterliegen den Stornobedingungen nach 3.4 dieser AGB.
4.9. Gold&Co behält sich das Recht vor, für die Erfüllung der vereinbarten Leistung Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Diese sind dem Kunden jedenfalls rechtzeitig bekannt zu geben. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Erlegung von Sicherheiten nicht nach, ist Gold&Co berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist vom Vertrag zurück zu treten oder eine Preisanpassung vorzunehmen.
4.10. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche Gold&Co gegen den Kunden zustehenden Forderungen an Dritte, zu welchem Zweck auch immer, abgetreten werden können. Allfällige Zessionsverbote erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn diese im konkreten Einzelfall zwischen den Vertragsparteien explizit vereinbart werden.
5. LIEFERUNG an den Kunden (Verkauf) und versicherter Versand
5.1. Die Lieferfrist (laut aktueller Lieferbedingungen) beginnt mit Vertragsabschluss, keinesfalls aber vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Nachweise, Genehmigungen, Unterlagen, Freigaben, etc., sowie nicht vor Eingang des vereinbarten Kaufpreises. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt in jedem Fall die Erfüllung sämtlicher Vertragshaupt- und Nebenpflichten durch den Kunden voraus.
5.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht bei Lieferung durch Gold&Co die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstands im Falle der Versendung erst mit Übergabe der Sendung auf den Kunden oder einen benannten Empfänger über. Ist bei Überbringung der Sendung aufgrund von äußeren Beschädigungen der Versandverpackung von einer Verschlechterung der Ware auszugehen, ist die Sendungsannahme durch den Kunden zu verweigern und Gold&Co umgehend schriftlich unter [email protected] zu informieren. Eine allfällige Verschlechterung der Lieferung oder Mangel an der Ware ist unverzüglich nach Erhalt der Ware vom Kunden zu überprüfen, Beweise zu sichern (Fotos, Video, Versandverpackung aufbewahren) und Gold&Co darüber schriftlich zu informieren.
5.3. Gold&Co stimmt mit dem Kunden den Tag der Zustellung der Ware ab, im Falle der Vorkasse jedoch frühestens nach Eingang des Kaufpreises. Die Auslieferung erfolgt über ein von Gold&Co frei wählbares Transportunternehmen oder der österreichische Post. Der Kunde oder sein berechtigter Vertreter müssen am Tag der Anlieferung ganztägig an der Lieferadresse anwesend sein, da ein exakter Lieferzeitpunkt aus Sicherheitsgründen und aus logistischen Gründen bei den Transportunternehmen variiert und nicht vereinbar ist. Gleiches gilt sinngemäß bei Warenabholung (Postankaufsservice). Der Kunde ist verpflichtet, an dem Abnahmetermin mitzuwirken und allenfalls ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen. Jede Sendung ist vom Empfänger im Beisein des Überbringers bei Übernahme auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu überprüfen, Abweichungen zu protokollieren und Gold&Co unverzüglich schriftlich zu informieren.
5.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der Leistung wegen geringfügiger, die Gebrauchstauglichkeit oder den Gebrauchswert nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigender Mängel zu verweigern. Etwaige Lagerspuren an Anlageprodukten oder deren Verpackung, wie sie auch bei Gold&Co und im einschlägigen Fachhandel nicht zu Preisabschlägen beim Ankauf führen, stellen vereinbarungsgemäß keine Mängel im Sinne der Einschränkung des Gebrauchswertes oder Produktmängel dar. Eine allfällige Verschlechterung der Lieferung ist unverzüglich bis drei Tage nach Erhalt der Ware vom Kunden zu überprüfen, Beweise zu sichern (Video, Versandverpackung aufbewahren) und Gold&Co darüber schriftlich zu informieren.
5.5. Die vereinbarte Lieferfrist darf um 14 aufeinanderfolgende Kalendertage überschritten werden, ohne dass Gold&Co dadurch in Leistungsverzug gerät. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand von Gold&Co zur Versendung gebracht oder die Versandbereitschaft dem Kunden innerhalb der Lieferfrist schriftlich mitgeteilt wurde. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden müssen von Gold&Co akzeptiert werden und den vorliegenden AGB entsprechen. Sie verlängern die Lieferzeit entsprechend. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse außerhalb der Einflusssphäre von Gold&Co (außer bei eigenen selbst schuldhaft verursachten Hindernissen), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Lieferungsgegenstandes Einfluss haben, wie insb. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lockdowns, Diebstahl, Arbeitskämpfe, Streiks, Aussperrungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei Sublieferanten eintreten. Ist die Lieferung aufgrund solcher Umstände unmöglich, haben beide Vertragsparteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche welcher Art auch immer zustehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die genannten Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.
5.6. Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden von Gold&Co nicht möglich ist oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, hat Gold&Co das Recht, die Lagerung der Ware auf angemessene Kosten des Kunden vorzunehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben dadurch unberührt. Gleichzeitig ist Gold&Co berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen – zumindest einwöchigen – Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
5.7. Warenlieferungen erfolgen in der handelsüblichen Beschaffenheit. Bei Kauf nach Muster oder Proben gelten die Eigenschaften des Musters oder der Proben nicht als zugesichert.
5.8. Sofern vom Kunden keine besonderen Anweisungen an Gold&Co erteilt werden, ist diese berechtigt, im Auftrag und auf Rechnung des Kunden den Transport- bzw. im Edelmetallgeschäft die Valorenversicherung zu decken.
5.9. Der Kunde versichert gegenüber Gold&Co, alle zur Bestellung oder den Ankauf erforderlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und Gold&Co über etwaige Änderungen seiner persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail usw.) zu informieren. Mangelhafte Zustellung bzw. Lieferung aufgrund mangelhafter oder fehlerhafter Angaben des Kunden gehen zu seinen Lasten.
5.10. Der Versand und die Verpackung durch Gold&Co erfolgt nach bestem Ermessen und haftet Gold&Co nicht für die für den Kunden kostengünstigste Versendung. Wird eine bestimmte Versand- und Verpackungsart seitens des Kunden gewünscht, ist dies zu besonders vereinbaren, wobei Gold&Co bei einer solchen Versendung, die nicht von ihr gewählt wird, keinesfalls für Verlust oder Beschädigung haftet.
5.11. Als Nachweis für einwandfreie Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer.
5.12. In Ermangelung einer anders lautenden Vereinbarung gilt die Ware ab Werk verkauft (Abholbereitschaft). Erfüllungsort ist die von Gold&Co bezeichnete Empfangsstelle, für Zahlungen der Sitz von Gold&Co.
5.13. Bei Untergang oder Verlust der Sendung, gilt diese als voll versichert. Eine Ersatzlieferung oder Refundierung des Kaufbetrages erfolgt spätestens 14 Tage nach finaler Bestätigung des Verlusts oder Untergangs der Sendung durch den Spediteur.
5.14. Der Versand ins Ausland erfolgt ausschließlich an die Wohnsitzadresse oder die Adresse des Arbeitsplatzes des bestellenden Kunden. Andere Empfänger als der Besteller oder andere Empfangsadressen als jene eines Lebensmittelpunktes des Kunden verpflichten den Kunden zur Glaubhaftmachung seines Bezuges zu dem anderen Empfangsort.
6. LIEFERUNG an Gold&Co (Ankauf)
6.1. Ankauf in den Filialen
6.1.1. Leistungsort für angekaufte Waren ist der jeweils aktuelle Geschäftssitz von Gold&Co.
6.1.2. Der Gefahrenübergang findet mit dem Entstehen eines gültigen Kaufvertrages statt.
6.1.3. Soweit vorhanden, sind zur Ware zugehörige Papiere ebenfalls an Gold&Co zu übermitteln. Fehlende Zertifikate oder auch fehlende oder beschädigte Verpackungen stellen eine Einschränkung des Gebrauchswertes dar und vermindern eventuell den Preis.
6.2. Ankauf durch „Postservice und durch den Webshop
6.2.1. Gold&Co stellt als Service auf Anforderung jedem Kunden kostenlos sicheres Versandmaterial zur Verfügung. Bei Versand damit und der Einhaltung der jeweils gültigen und beigelegten Verpackungs- und Versandvorschriften (https://www.goldundco.at/goldankauf-per-post-oesterreich/) ist der Versand durch Gold&Co in der in den Versandvorschriften kommunizierter Höhe versichert.
6.2.2. Bei Selbstversand durch den Kunden verpflichtet sich dieser, die Ware ausreichend versichert zu versenden, sofern diese nicht bereits durch Gold&Co versichert ist. Die Versandverpackung muss den aktuellen Versand- und Verpackungsvorschriften von Gold&Co entsprechen, die in der jeweils gültigen Version auf der Website (https://www.goldundco.at/goldankauf-per-post-oesterreich/ ) einsehbar sind. Der Versand ist so vorzunehmen, dass Gold&Co den Erhalt der versandten Ware quittieren muss (Einschreiben mit Unterschrift). Der Übersender trägt die Beweislast für den Zugang der Sendung.
6.2.3. Kundensendungen von Altgold, Bruchgold, Zahngold, Goldmünzen sowie diverser sonstiger Goldrestmaterialien an Gold&Co sind (s. 6.4 und 6.5) versandversichert. Hierbei trägt der Übersender die Beweislast für den Wert des Inhaltes gegenüber dem Versicherer.
6.2.4. Unangekündigte Sendungen oder Sendungen, die entgegen dieser Versandvorgaben geschickt werden, sind nicht versichert und erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Versenders und werden als Ankaufsangebot gewertet.
6.2.5. Kundenverkäufe über unseren Webshop müssen innerhalb von 48 Stunden, je nach gewählter Option, entweder in einer unserer Filialen abgegeben oder einem Transporteur übergeben und eine Versandbestätigung an die Gold&Co übermittelt werden. Nach positiver Überprüfung der Ware gem. 7.1.6 erfolgt die Abrechnung gem.7.1.10 ; bei Mängeln wird die Gold&Co den Kunden zwecks weiteren Vorgehens und einem adaptierten Ankaufsangebot kontaktieren.
7. ANKAUF, BEWERTUNG UND KAUFPREISZAHLUNG
7.1. in den Filialen
7.1.1. Gold&Co kauft Altgold, Bruchgold, Zahngold, Münzen, Barren aus Edelmetallen sowie diverse sonstige edelmetallhaltige Restmaterialien, wiederverkäufliche Edelsteine und Uhren u.a. an. Der Ankauf findet in einer der Filialen von Gold&Co oder im Rahmen des von Gold&Co zur Verfügung gestellten „Postservice“ sowie dem Webshop statt. Der Kunde gestattet die Prüfung der vorgelegten bzw. übersandten Gegenstände gemäß Punkt 7.1.6.
7.1.2. Für den Ankauf ist eine Materialprüfung unerlässlich. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass zu dem Zwecke die vorgelegten Stücke, soweit erforderlich, mit branchenüblichen Methoden bei größtmöglicher Schonung geprüft werden. Dazu zählen vor allem die Strichprobe mit Prüfsäure, bei der ein minimaler unvermeidbarer Oberflächenabrieb erfolgt, um das Basismaterial prüfen zu können. Im Einzelfall kann es nötig sein um eine qualifizierte Wertaussage treffen zu können, das Prüfstück anzufeilen. Die optischen Auswirkungen von Tests werden so unauffällig wie möglich gehalten. Der Kunde akzeptiert die Notwendigkeit der beschriebenen Prüftätigkeiten und verzichtet auf jedwede Schadenersatz- oder Gewährleistungsrechte aufgrund von Prüfspuren.
7.1.3. Sollte eine Qualitätsbestimmung nicht mit den Testmethoden am POS möglich sein, werden weiterführende Tests nach Möglichkeit sofort im Labor durchgeführt. Andernfalls kann der Kunde nach Ausstellung eines Übernahmescheins die Ware in die Zentrale senden lassen, wo sie durch die Sachverständigen überprüft werden. Der Kunde hat aus Sicherheitsgründen keinen Anspruch auf Betreten der Laborräumlichkeiten. Edelmetalle in Industrieformen, wie Bleche oder Granulate, Schmelzbarren oder andere schwer prüfbare Ware müssen homogen geschmolzen werden.
7.1.4. Wünscht ein Kunde ausdrücklich keine Ankaufsprüfung, kann im Zweifelsfall über die Qualität der angebotenen Ware keine Aussage getroffen werden.
7.1.5. Bewertungen durch die Mitarbeiter von Gold&Co sind für den Kunden i.d.R. und im nicht-gewerblichen Ausmaß kostenlos. Jede Bewertung kann aus Gründen der Zeiteffizienz immer nur für die Gesamtheit eines Feingehaltes, der Kundenware, aber keinesfalls aber pro Einzelstück erfolgen.
7.1.6. Nach Begutachtung der vorliegenden Gegenstände unterbreitet Gold&Co dem Kunden ein Ankaufsanbot.
7.1.7. Die An- und Verkaufspreise vieler Produkte werden auf unserer Website goldundco.at/edelmetallpreise laufend aktualisiert veröffentlicht. Im Falle von Abweichungen jeder Art gilt jener Preis verbindlich, der bei Vorliegen der Ware im Ankaufs- und Prüfprozess durch den Mitarbeiter angegeben wird.
7.1.8. Grundlage der Bewertung ist der von Gold&Co unter Berücksichtigung der Börsenkurse bestimmte Ankaufskurs am Tag des Vorlegens, des Verkaufsangebots über den Webshop oder Einlangens der angebotenen Gegenstände. Kulturhistorisch relevante Gegenstände, wertvolle Edelsteine, Uhren oder Schmuck und Markenartikel werden zu einem Ankaufswert im einschlägigen Fachhandel geschätzt. Diese Aussagen basieren auf der Erfahrung und persönlichen Einschätzung des jeweiligen Gutachters, sind unverbindlich und ohne Rechtsanspruch für den Kunden. Ein schriftliches Privatgutachten ist je nach Auftragslage grundsätzlich möglich. Dieses richtet sich nach der jeweils gültigen Honorarordnung des Sachverständigen.
7.1.9. Kaufpreiszahlungen für von Gold&Co angekaufter Gegenstände werden nach dem Zustandekommen des Kaufvertrages je nach Wunsch des Kunden entweder unverzüglich in Bar oder 3 Bankwerktagen nach dem Verkauf auf ein vom Kunden bekanntzugebendes Konto, über welches der Kunde verfügungsberechtigt ist, überwiesen.
Findet der Ankauf im Rahmen des Gold&Co „Postservice“ oder Webshopverkaufs statt, erfolgt die Kaufpreiszahlung grundsätzlich mittels Überweisung. Für eine erfolgreiche nationale Überweisung werden drei Werktage als zeitgerecht vereinbart. Internationale Überweisungen werden individuell angegeben. Verzögerungen aufgrund möglicher Kontrollmaßnahmen seitens Banken oder Behörden liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Gold&Co und stellen keinen Zahlungsverzug dar.
7.1.10. Im Falle des Ankaufs gilt der Vertrag als geschlossen, wenn der Kunde dem Kaufanbot zugestimmt hat. Darin bestätigt er, dass insbesondere die Gegenstände nicht aus einer strafbaren Handlung stammen, ausnahmslos frei von Rechten Dritter sind und es sich bei den Gegenständen um das uneingeschränkte Eigentum des Kunden handelt, über welches er volle Verfügungsberechtigung hat und bestätigt, mit der Höhe des Kaufpreises ausdrücklich einverstanden zu sein. Gold&Co kann die Annahme von Sachen auch ohne Begründung jederzeit ablehnen.
7.1.11. Gold&Co kauft i.d.R. keine Edelsteine an. Edelsteinbewertungen erfolgen ausschließlich nach Termin mit dem Gemmologen. Bei Farbsteinen ist i.d.R. eine Bewertung nur nach kostenpflichtigem Laborbefund möglich.
7.1.12. Gold&Co fasst i.d.R. keine Edelsteine im Altgold aus. Wünscht ein Kunde seine Steine zurück, kann ein Ausfassen für EUR 25,00 je auszufassendem Edelstein bei einem Professionisten vorgenommen werden. Sollen diese Steine auf Kundenwunsch durch Gold&Co ausgefasst werden, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
7.2. Ankauf durch „Postservice“ und durch den Webshop
7.2.1. Gold&Co begutachtet und bewertet ausnahmslos nur solche Zusendungen, welchen das vom Kunden ausgefüllte und unterschriebene Begleitschreiben, sowie die Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises des Kunden beigelegt werden. Das betreffende Begleitschreiben kann sowohl auf der Website heruntergeladen und ausgedruckt wie auch über ein Webformular oder auf dem Postweg beantragt werden.
7.2.2. Über unseren Webshop kann der Kunde uns ein Verkaufsangebot stellen. Dazu ist es nötig, die zu verkaufenden Artikel auszuwählen und in den Verkaufs-Warenkorb zu legen. Durch das Klicken des (oder eines sinngleichen) Buttons „Jetzt verkaufen“ wird im Falle der Annahme des Anbots durch Gold&Co der Verkaufspreis für 48 Stunden fixiert. Dieser Kaufpreis gilt nur, wenn der gewählte Artikel dem Verkaufsartikel punkto Qualität, Verpackung entspricht und sich in einem mängelfreien, wiederverkäuflichen Zustand befindet. Kratzer, Beschädigungen, Beschriftungen oder Klebereste wie auch starke Abnutzung zählen als Mangel, nicht hingegen geringfügige Lagerspuren. Nach Zusendung des Verkaufsangebot erhält der Kunde eine automatisierte Bestätigung, die noch keine Angebotsannahme darstellt.
7.2.3. Für den Ankauf ist eine Materialprüfung gem. 7.1.2 und/oder 7.1.3unerlässlich.
7.2.4. Sollte der Kunde mit dem Angebot nicht einverstanden sein, wird die Ware innerhalb von einer Woche (Versendungstermin) retour gesandt. Wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche zur Unterbreitung eines Kaufanbots erreichbar ist, wird die Ware nach einem Monat an die angegebene Absenderdresse retourniert. Die Rücksendekosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Äußert der Kunde den Wunsch auf Versicherung der Sendung, so trägt er auch hierfür die Kosten.
7.3. Edelmetall Scheideaufträge
7.3.1. Bei Mengen ab 1000g ist für Unternehmer und Private eine Aufarbeitung von Edelmetallen möglich. Erfüllungsort für die Anlieferung des Edelmetallschrotts ist die Betriebsstätte der Gold&Co, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt, die Kosten und die Gefahr der Anlieferung und ist für sachgemäßen Transport und Verpackung und die Einhaltung etwaiger von Gold&Co erteilter Anweisungen sowie gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verantwortlich.
7.3.2. Gold&Co behält sich eine Erhöhung der im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthaltenen Be- und Verarbeitungskosten sowie eine Verlängerung der Rücklieferungs- bzw. Ankaufsfristen für den Fall vor, dass besondere Eigenschaften des Materials, die Gold&Co bei Annahme des Auftrages nicht bekannt waren, einen zusätzlichen Aufwand erfordern. Sobald Gold&Co von der Erhöhung der Be- und Verarbeitungskosten sowie der Verlängerung der Rücklieferungs-/Ankaufsfristen Kenntnis erlangt, wird der Kunde davon umgehend informiert. Für Materialverluste, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Gold&Co nur im Rahmen einer Versicherungsdeckung, höchstens aber bis zum jeweiligen Wert des angelieferten Materials im Zeitpunkt der Anlieferung. Der Kunde trägt alle übrigen Risiken, er haftet insbesondere für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Umarbeitungsmaterials zurückzuführen sind.
7.3.3. Auf der Grundlage der vor der Umarbeitung ermittelten Gewichte und des festgestellten Gehalts wird eine Abrechnung erstellt. Sie wird verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Abrechnung schriftlich widerspricht. Die durch Umarbeitung gewonnene Metalle und Edelmetalle werden dem Kunden gutgeschrieben.
7.3.4. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass Gold&Co an Sachen des Kunden, welche in ihren Besitz gelangen, ein Pfandrecht für bestehende und zukünftige Forderungen erlangt.
8. AKTIONEN
8.1. Sofern Gold&Co Aktionen im Rahmen einer Werbeaktion anbietet, sind diese nur im angegebenen Zeitraum gültig und nicht kombinierbar mit anderen Angeboten.
8.2. Zeitlich begrenzte Aktionsangebote oder angebotene „Bestpreisgarantien“ gelten unter jeweils besonderen Aktions-Bedingungen stellen freibleibende Angebote im Rahmen der Rohstoffpreisschwankungen dar, und sich ausschließlich an Konsumenten richten. Gewerbliche Händler sind generell ausgenommen. Die „Bestpreisgarantie“ im Altgoldhandel umfasst die Überzahlung eines Gesamtpreisangebotes. Die Höhe der Bestpreis-Überzahlung des Gesamtbestpreises steht der Gold&Co frei. Konkurrenz-Angebote, z.B. Grammpreise ohne Gesamtpreisangabe, Internetpreise oder Internetangebote, die nicht in Schriftform eindeutig für die betreffende Ware bezogen vorliegen, mündliche, unrealistische oder nicht nachvollziehbare Angebote, Angebote ohne Firmenangaben, Angebote zu anderen Basiskursen stellen keine gültige Vergleichsbasis für eine „Bestpreisgarantie“ dar.
8.3. Die Dauer des Angebotszeitraumes gilt wie verlautbart oder bis auf Widerruf. Kurschwankungen, Irrtümer, Druckfehler u.dgl. bleiben vorbehalten.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie begrenzt sich auf die gesetzliche Frist von 24 Monaten ab der Warenübernahme durch den Kunden. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug etc.), dann hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung).
9.2. Auftretende Mängel sind möglichst bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden bekannt zu geben, wobei ein Unterlassen der Bekanntgabe bei Lieferung bzw. nach Sichtbarwerden durch einen Verbraucher keinen Einfluss auf dessen Gewährleistungsansprüche hat.
10. HAFTUNGSBEGRENZUNG, SCHADENERSATZANSPRÜCHE
10.1. Zum Schadenersatz ist Gold&Co in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei Personenschäden haftet Gold&Co auch für leichte Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Mangelfolgeschäden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
10.2. Beim Versand der Ware bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten, abgeliefert wird.
10.3. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach mit dem (Netto-)Einkaufswert begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden.
11. GELDWÄSCHE/KYC/DATENSCHUTZ
11.1. Identifikation: Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab EUR 10.000,- (oder gemäß der aktuell gültigen Rechtsnorm) ist eine Identifizierung des Kunden oder des etwaigen wirtschaftlich Berechtigten gemäß den gültigen Geldwäschebestimmungen erforderlich. Hierzu bringt der Kunde einen gültigen Lichtbildausweis zur Datenerfassung bei. Bei Bestellungen im Online-Shop kann der Kunde zur Verifizierung durch beauftragte Dritte aufgefordert werden, eine Kopie seines Lichtbildausweises im Format PDF, JPG, PNG hochzuladen, Emailadressen oder Mobilnummern zu bestätigen, um den Bestellprozess fortzusetzen.
11.2. Mittelherkunft: Unabhängig von Kaufsumme und bei allen Geschäftsfällen muss jeder Kunde in der Lage sein, bei Bedarf die Herkunft und das Eigentum seiner Waren, Geldmittel, seine Vermögenssituation wie auch seinen Steuerwohnsitz nachweislich zu belegen. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Erfüllung unserer gesetzlichen Sorgfaltspflichten und je nach Art der Umstände des Geschäftsfalls auch erweiterte KYC (Know Your Customer) Maßnahmen, auch unter Inanspruchnahme von Compliance-Check-Dienstleistungen Dritter, zur Anwendung bringen.
11.3. Das Bankkonto des Kunden muss auf den Namen des Rechnungsempfängers lauten. Für den Fall einer Rückabwicklung kann ausschließlich auf dasselbe Konto rücküberwiesen werden. Im Falle von Bankverbindungen aus dem EU-Ausland oder Drittländern behält sich Gold&Co vor, weitere Nachweise zu verlangen.
11.4. Sämtlicher Geldverkehr für Ankauf, Verkauf aber auch Rückabwicklungen kann ausschließlich an dieselben Rezipienten, mit derselben Bezahlmodalität und Empfänger-/Absender-Adressen erfolgen, wie auf dem Kaufvertrag angegeben oder wie sie bei Beginn des Geschäftsfalles vorlagen.
11.5. Alle von Gold&Co im Zuge von Geschäftsfällen erhobenen Kundendaten werden keinesfalls an Dritte weitergebeben und nur im Rahmen der DSGVO gespeichert und verarbeitet. Bezüglich der Datenschutzbestimmungen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, zu finden unter https://www.goldundco.at/.
12. KUNDENKONTO
12.1. Der Kunde kann im Rahmen des Kaufvorgangs im Online-Shop ein Kundenkonto eröffnen. Das Kundenkonto ist ausschließlich online einsehbar. Für die Eröffnung des Kundenkontos ist die wahrheitsgemäße Angabe folgender Daten erforderlich: (i) Name, (ii) Geburtsdatum, (iii) Anschrift, (iv) Anrede, (v) Telefonnummer, (vi) und E-Mail-Adresse. Unterlässt der Kunde, Änderungen der zustellungsfähigen Adresse bekanntzugeben, gelten schriftliche Erklärungen oder Sendungen der Gold&Co als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Kunden bekanntgegebene Adresse geschickt wurden.
12.2. Ein Kundenkonto steht ausschließlich der eröffnenden Person zu. Es ist nicht zulässig, ein Konto auf mehrere oder gar fremde Personen zu führen. Allfällige Zugangsdaten sind geheim zu halten. Ist der Kunde anmeldet, gilt nur dieser als berechtigt, Willenserklärungen abzugeben. Gold&Co behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Sicherheitsmaßnahmen für den Zugang zum Kundenkonto einzuführen und zu verwenden als auch Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
12.3. Gold&Co ist berechtigt, den Zugang zum Kundenkonto jederzeit aus wichtigen Gründen zu sperren. Ein Kundenkonto stellt kein Dauerschuldverhältnis oder anderes Rechtsverhältnis dar; es dient primär der Zuordnung von gekauften Waren zu einer Person, um eine persönliche Beziehung zum Kunden aufzubauen. Gold&Co haftet nicht für allfällige Schäden, die aus einer Sperrung oder Kündigung des Kundenkontos beim Kunden entstehen könnten.
Gold&Konto wird ein Kundenkonto sperren und weitere Geschäftsfälle mit einem Kunden ablehnen, wenn ein Kunde seinen Verpflichtungen, die sich aus diesen AGB, (insb. 3.4, 4.2, 4.3, 11ff, 12.2) daraus, nicht nachkommt.
13. GUTSCHEINE
13.1. Der Kunde kann Geschenkgutscheine erwerben. Ein Gutschein kann auch in Form eines Online-Vouchers erworben werden.. Gutscheine können nicht zum Kauf anderer Gutscheine verwendet oder ausbezahlt werden. Eine nachträgliche Anrechnung eines Gutscheins auf eine bereits getätigte Bestellung ist nicht möglich. Pro Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
13.2. Gutscheine müssen spätestens zum Ende des dritten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins bzw. -Codes eingelöst werden; danach verlieren sie ihre Gültigkeit.
13.3. Gold&Co übernimmt keine Haftung für den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung des Gutscheins bzw. -Codes.
13.4. Bei Promotion-Gutscheinen kann es jeweils gesonderte Bedingungen zur Einlösung geben (z.B. spezieller Einlösezeitraum etc.).
14. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
14.1. Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung zwischen Gold&Co und ihren Kunden gehen auf allfällige Rechtsnachfolger über. Sofern der Rechtsübergang nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, die Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung auf ihren Rechtsnachfolger zu übertragen.
14.2. Gold&Co behält sich das Recht vor, die AGB aufgrund geänderter Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung etc. oder der Marktgegebenheiten zu ändern. Geänderte AGBs werden den Kunden mindestens eine Woche vor ihrem Inkrafttreten entsprechend publiziert. Die geänderten AGB gelten, sobald sich ein Kunde nach Ablauf der genannten Ankündigungsfrist erstmals neu Vertragsabschlüsse tätigt.
14.3. Für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Gold&Co wir die Anwendbarkeit österreichischen Rechtes vereinbart.
14.4. Nach Überprüfung der Ware kann dem Kunden auch telefonisch oder per Email das Ergebnis der Ankaufsüberprüfung und Wertermittlung samt Kaufsumme mitgeteilt werden. Diese kann der Kunde fernmündlich oder per Email bestätigen und binnen angemessener Frist den jeweils ermittelten Gesamtbetrag auf sein Konto überwiesen erhalten. Sollte der Kunde mit dem Angebot nicht einverstanden sein, wird die Ware binnen von einer Woche unfrei an den Kunden an die angegebene Adresse retourniert.
14.5. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass Gold&Co jedwede vorgelegten Fälschungen bzw. Waren, die insbesondere aufgrund ihrer Beschaffenheit, Punzierungen oder/und Aussehen handelsüblichen Edelmetallprodukten zum Verwechseln ähneln, einer gesetzlichen Regelung widersprechen oder zur Ausführung einer betrügerischen Handlung geeignet sind, gegen Erstattung des Edelmaterialwertes zur Entsorgung übernommen, gegen Gebühr sichtbar von Gold&Co als „COPY“ markiert werden, die Ware/ Punze zerstört wird oder an Beamte der Exekutive oder des Punzierungsamtes ausgefolgt werden.
14.6. Sollte eine dieser Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
15. SCHLICHTUNGSSTELLE
Schlichtungsstelle: Gold&Co verpflichtet sich, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren des Internet Ombudsmannes teilzunehmen: www.ombudsmann.at. Für die Beilegung von Streitigkeiten kann auch die OS-Plattform genutzt werden: ec.europa.eu/consumers/odr
Fassung: Februar 2024
An
Gold & Co Luxury Goods Handels GmbH, Tuchlauben 7a, 1010 Wien,
E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren
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