Gold und Silber als gesetzliches Zahlungsmittel?

Gold als gesetzliches Zahlungsmittel? // Bildnachweis: © eigenes Werk

Florida erkennt Gold und Silber als gesetzliches Zahlungsmittel an

Am 28. Mai 2025 unterzeichnete Floridas Gouverneur Ron DeSantis das Gesetz HB 999, das Gold- und Silbermünzen mit bestimmten Reinheitsstandards als gesetzliches Zahlungsmittel im Bundesstaat anerkennt. Dieses Gesetz sieht vor, dass sowohl staatliche als auch private Stellen freiwillig Zahlungen in diesen Edelmetallen akzeptieren können. Zudem werden Transaktionen mit diesen Münzen von der staatlichen Verkaufssteuer befreit, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Technische Anforderungen und Umsetzung

Gemäß dem neuen Gesetz HB 999 müssen Goldmünzen einen Reinheitsgrad von mindestens 99,5 Prozent und Silbermünzen von mindestens 99,9 Prozent aufweisen. Die Münzen müssen zudem mit Angaben zu Gewicht und Reinheit versehen sein. Staatliche Stellen dürfen Zahlungen in Edelmetallen ausschließlich in elektronischer Form akzeptieren. Die endgültige Umsetzung des Gesetzes hängt von der Ratifizierung durch das Parlament ab und könnte am 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Weitere US-Bundesstaaten mit ähnlichen Regelungen

Florida folgt dem Beispiel mehrerer US-Bundesstaaten, die bereits Gold und Silber als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt haben. Utah war 2011 der erste Staat, der solche Maßnahmen ergriff. Weitere Staaten wie Texas, Oklahoma, Wyoming und Tennessee haben ähnliche Gesetze verabschiedet, die Edelmetalle als Zahlungsmittel zulassen und steuerliche Vorteile bieten.

Gold & Silber als gesetzliches Zahlungsmittel: Die Beweggründe hinter dem Gesetz

Die Anerkennung von Edelmetallen als gesetzliches Zahlungsmittel in diesen Staaten wird oft mit dem Wunsch nach wirtschaftlicher Souveränität und dem Schutz vor Inflation begründet. Befürworter argumentieren, dass Gold und Silber als stabile Wertspeicher dienen und eine Alternative zu fiatbasierten Währungen bieten. Doch wie sieht es außerhalb der USA aus? In Europa? In Österreich? In Deutschland?

Situation in Österreich

Wiener Philharmoniker 1 Unze 100 Euro
Wiener Philharmoniker EUR | 1 Unze | Div. Jahrgänge | Goldmünze 3.038,60 

In Österreich sind Edelmetallmünzen wie der Wiener Philharmoniker gesetzliches Zahlungsmittel mit Nennwerten in Euro. Allerdings liegt der Materialwert dieser Münzen in der Regel deutlich über ihrem Nennwert, weshalb sie hauptsächlich als Anlageobjekte betrachtet werden. Eine Verwendung im täglichen Zahlungsverkehr ist unüblich.

In Österreich fallen Goldmünzen in eine von drei Kategorien:

  • Goldmünzen, die als Anlagegold anerkannt sind, sind in Österreich von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Alle Goldmünzen, die mehr als 250 Prozent des reinen Materialwertes kosten, aber vor 1800 geprägt wurden, dürfen mit dem reduzierten österreichischen Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent verkauft werden – diese Regelung trifft also auch auf historische Goldmünzen zu, die in erster Linie als Sammlungsstücke nachgefragt werden.
  • Der Regelsteuersatz von 20 Prozent fällt nur bei Goldmünzen an, die vor 1800 geprägt worden sind und Münzen, bei denen der Verkaufspreis mehr das 1,8-Fache und weniger als das 2,5-Fache des Goldmarktpreises beträgt. Auch Silbermünzen unterliegen in der Regel dem regulären Mehrwertsteuersatz von 20 Prozent*.

* In spezifischen Fällen kann auch eine Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen, wenn ein Händler eine angekaufte Münze weiterverkauft. Dabei wird nur die Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis versteuert.

Die Kriterien für Anlagegold sind im § 6 Abs. 1 Z 8 lit. j des österreichischen Umsatzsteuergesetzes (UStG) festgelegt. Anlagegold im Sinne dieses Bundesgesetzes sind:

1. Gold in Barren- oder Plättchenform

  • mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht;

2. Goldmünzen, die…

  • einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen,
  • nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
  • in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und
  • üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehaltes um nicht mehr als 80Prozent übersteigt.

Situation in Deutschland

In Deutschland sind Euro-Goldmünzen mit Nennwerten wie 20 Euro, 100 Euro oder 200 Euro gesetzliches Zahlungsmittel, jedoch nur innerhalb Deutschlands. Spezielle Anlagemünzen gibt es aus Deutschland bisher nicht.

Der tatsächliche Marktwert der deutschen Goldmünzen übersteigt den Nennwert, weshalb sie hauptsächlich als Sammler- oder Anlageobjekte dienen. Eine Verwendung im alltäglichen Zahlungsverkehr ist nicht vorgesehen. Wie in Österreich sind auch in Deutschland viele Goldmünzen, die bestimmte Kriterien erfüllen, von der Mehrwertsteuer befreit. Silbermünzen unterliegen hingegen dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.

Auswirkungen auf europäische Edelmetallmärkte

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Inflationsängsten betrachten viele Anleger Edelmetalle als sicheren Hafen. Gold und Silber dienen nicht nur als Anlageobjekte, sondern auch als Mittel zur Diversifikation von Portfolios und zum Schutz vor Währungsabwertungen. Während die Anerkennung von Gold und Silber als gesetzliches Zahlungsmittel in den USA zunimmt, bleibt die Situation in Europa unverändert. Dennoch könnten die US-Entwicklungen das Interesse an Edelmetallen auch hierzulande steigern. Anleger sollten sich der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein und Edelmetalle als Teil einer diversifizierten Anlagestrategie betrachten – für viele Menschen in Europa ist Gold längst zu einer Ersatzwährung geworden.

Sie möchten steuerfrei Gold kaufen?

Kommen Sie jetzt zu einem persönlichen, unverbindlichen und seriösen Beratungsgespräch in eine unserer Filialen in Wien oder besuchen Sie unseren Online-Shop.
Unsere Filialen
Zum Online-Shop

Das könnte Sie auch interessieren

Neuigkeiten, Hintergrundinformationen und Aktuelles rund um die Themen Gold & Silber.

weitere beiträge