Gold erben & vererben

Gold erben & vererben © Unsplash

Besonders in Österreich und Deutschland haben viele private Haushalte nicht nur Goldschmuck in der Schmuckschatulle, sondern auch Anlagemünzen oder Goldbarren in Ihrem Besitz. Egal, ob als „eiserne Reserve“, Familienschmuck oder Grundstock des Vermögens, wird Gold daher auch regelmäßig vererbt. twiWir haben für Sie zusammengefasst, auf was beim Golderbe zu achten ist.

Ich habe Gold geerbt. Was kann ich damit tun?

Da 2008 in Österreich Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer abgeschafft wurden, müssen Sie auch Ihr Golderbe nicht versteuern. Wenn die Summe der vererbten Werte allerdings 50.000 Euro übersteigt, besteht eine Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt. Dieselbe Grenze gilt auch für Schenkungen von Angehörigen und Lebensgefährten. Sollten Sie von Fremden Gold geschenkt oder vererbt bekommen haben, muss sogar schon ab einer Summe von 15.000 Euro Meldung ans Finanzamt gemacht werden. Dabei wird alles physische Gold und Goldschmuck als materielles Sachvermögen eingestuft.

Erbschmuck

Falls Sie Goldschmuck geerbt haben, stellt sich meist die Frage, welchen Wert die Erbstücke überhaupt haben. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Bewertung Ihrer Schmuckstücke in unseren Filialen in Wien, wobei wir jedes Stück einzeln prüfen und ermitteln, wie viel Karat, so tatsächlichen Goldgehalt sie haben.

Falls es sich nicht um seltenen, einzigartigen Familienschmuck mit sentimentalen Wert handelt, den Sie selbst auch wirklich tragen möchten, macht es Sinn Schmuck aus einem Nachlass zu verkaufen oder auch in Anlagegold zu tauschen. Denn Schmuck ist – anders als Anlagemünzen oder Barren – zur Vermögensabsicherung nicht geeignet.

Anlagegold

Wenn sich in Ihrem Nachlass kein Schmuck, sondern Gold, Silber und Co in Form von Münzen und Barren befinden helfen wir Ihnen gerne weiter. Der Wert von Goldbarren und gängigen Anlagemünzen, wie Goldene Wiener Philharmoniker oder Golddukaten, orientiert sich am Goldpreis und kann jederzeit im Internet (z.B. auf unserer Preisübersicht) recherchiert werden. Sollten Sie eine Münzsammlung geerbt haben, können wir Ihnen helfen Sammlermünzen aus aller Welt erkennen und Sie an vertrauenswürdige Numismatiker weiterempfehlen.

Sollten Sie ihr geerbtes Gold zu Geld machen wollen, ist Gold & Co der richtige Partner. Neben Luxusuhren und antiken Schmuckstücken nehmen wir auch beschädigten Schmuck, geerbtes Tafelsilber sowie Alt- und Bruchgold an. Bei uns können Sie Erbstücke aus Gold, Silber, Platin sowie Palladium zu Top-Preise verkaufen. Natürlich kaufen wir auch Münzen und Barren an.

Dabei arbeiten wir nicht nur mit Notaren und Testamentsvollstreckern zusammen, sondern nehmen uns auch gerne Zeit für eine ausführliche Beratung – selbstverständlich seriös und diskret!

Ich möchte meinen Erben Gold hinterlassen

Falls Sie ihren Erben etwas von bleibendem Wert hinterlassen möchten, eignet sich Gold dafür ideal. Jedoch empfehlen wir, Gold und andere Edelmetalle stets in Form von Anlagewerten zu vererben.

Schmuck vererben

Erbstücke in Form von Ketten oder Ringen lassen sich kaum gerecht unter den Erben aufteilen. Vor allem, wenn der Wert der einzelnen Schmuckstücke unklar ist. Nicht selten kommt es vor, dass ein „Lieblingsstück“ aus einer Legierung von geringem Wert ist und gleichzeitig vermeintlich altbackener Schmuck aus Gold mit hohem Karatwert besteht.

Um den Nachlass fair unter mehreren Erben aufzuteilen, empfiehlt sich Schmuckstücke in Barren oder Münzen zu tauschen. Deren Wert kann – anders als bei Schmuck – leicht selbst und ohne Fachmann festgestellt werden.

Goldmünzen & Barren vererben

Wenn Sie Gold vererben möchten, empfehlen wir physisches Gold in Form von Bullionmünzen und handelsfähigen Goldbarren zu erwerben. Solche Anlagegold-Produkte unterliegen in Österreich – wie in der gesamten EU – keiner Mehrwertsteuer, sind leicht handelbar und ein krisensicherer Wertspeicher.

Eine vererbte Goldmünze oder ein Barren bleibt den Erben in der Regel lange in Erinnerung. Gleichzeitig können diese das Gold, wenn nötig jederzeit ohne Probleme in Geld umwandeln. Und dank des im Aufwärtstrend befindlichen Goldkurses, können Ihre Erben sogar von einer Wertsteigerung profitieren.

Gold im Testament erwähnen oder Erben einweihen

Nicht selten kommt es vor, dass Gold im Todesfall für die Erben unauffindbar ist. Wenn Sie Ihr physisches Gold nicht in einem heimischen Tresor lagern, sondern in einem Bankschließfach deponiert haben oder irgendwo zuhause versteckt haben, machen Sie Aufzeichnungen, die Sie Ihrem Testament beifügen und überlegen Sie sich die zukünftigen Erben bereits einzuweihen.

Bedenken Sie, dass auch schon vorher ein Schlaganfall, eine Demenzerkrankung oder auch einfach „normales Vergessen“ dazu führen kann, dass Ihr Nachlass nicht wie von Ihnen gewünscht aufgeteilt wird. Eine notariell hinterlegte „Schatzkarte“ hilft dem vorzubeugen.

Gold&Co. – Ihre Experten in Wien

Egal on Sie geerbten Schmuck verkaufen möchten, Erbschmuck in Anlagegold tauschen möchten oder Gold als Vorsorge für sich und ihre Erben kaufen möchten, sind wir Ihr seriöser Partner.  Kontaktieren Sie uns oder kommen Sie in einer unserer Filialen in Wien vorbei. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihr Anliegen, und beraten kostenlose, unverbindlich und vor allem kompetent.

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