Goldverbot: Droht ein Besitzverbot für Edelmetalle?

Goldverbot © Eigene Montage / Quelle: Unsplash

In der Geschichte kam es immer wieder vor, dass der Staat Privatpersonen den Handel und / oder Besitz von Gold verboten, diesen beschränkt oder mit Freiheits-, Geld- und Ordnungsstrafen sanktioniert hat. Immer wieder warnen Ökonomen vor einem kommenden Goldverbot. Doch ist ein solches Verbot von Gold wirklich realistisch?

Was bedeutet Goldverbot überhaupt?

Bei einem Goldbesitzverbot werden Privatpersonen verpflichtet dem Staat ihr Gold (jedenfalls Anlagemünzen und Barren) zu einem festgelegten Goldpreis zu verkaufen.

Lediglich der Besitz von Goldschmuck und teilweise von Sammlermünzen ist meist bis zu einer gesetzlich geregelten Obergrenze legal.
Zusätzlich wird dazu häufig ein Handelsverbot für Gold, Silber und andere Edelmetalle durchgesetzt, sodass Münzen und Barren nicht, oder nur mit Sondererlaubnis (Gewerbe), gehandelt werden dürfen.

Historische Goldverbote

Immer wieder kam es in der Geschichte vor, dass der Goldbesitz ganz normaler Bürger von der Obrigkeit verboten wurde. Goldverbote wurden dabei bei weitem nicht nur von autoritären oder totalitären Staaten durchgesetzt, sondern auch in etablierten Demokratien.

In der frühen Antike wurde Gold und Silber den Menschen oft noch deshalb verboten, weil ihm eine göttliche oder königliche Symbolik zugeschrieben wurde.

Später aber waren Goldverbote stets ein Mittel, um die eigene Währung zu kontrollieren oder die Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen: Das beginnt schon im Rom Cäsars, findet sich um Kaiserreich China bis ins revolutionäre Frankreich.

Goldverbote im 20.Jahrhundert

Auch im 20. Jahrhundert finden sich Goldverbote in zahlreichen Ländern auf der ganzen Welt.  In der Weimarer Republik war der private Goldbesitz bereits 1923 beschränkt worden. Unter den Nazis wurde in Deutschland und Österreich nicht nur der private Goldbesitz verboten, sondern auch Gewerben verboten bestimmte Edelmetalle zu besitzen. Deutsche „Devisenschutzkommandos“ waren unterwegs um Gold, Silber sowie andere Werte zu beschlagnahmen bzw. zwangsweise anzukaufen.

Nach dem Krieg verhängten dann die Siegermächte ein Goldverbot, das bis 1955 aufrecht blieb.

Historisches Goldverbot
Executive Order 6102, die von Franklin D. Roosevelt 1933 während der Großen Depression erlassen wurde / Bildnachweis: Gemeinfrei

Mit am bekanntesten dürfte aber der „Emergency Banking Act“ von 1933 sein, mit dem US-Präsident Franklin D. Roosevelt den privaten Goldbesitz in den USA für illegal erklärte.

Per Erlass des Präsidenten musste innerhalb von 14 Tagen alles private Gold zu einem festgelegten Goldpreis von 20,67 Dollar / Unze an den Staat verkauft werden.

1961 dann verbot Präsident Eisenhower US-Bürgern auch den Goldbesitz im Ausland. Erst 1974 wurde das Goldverbot in den Vereinigten Staaten wieder aufgehoben.

Nach dem zweiten Weltkrieg blieben Goldverbote auch in vielen Staaten nichts Außergewöhnliches: 1963 erließ Indien ein Besitzverbot für Gold mit dem Ziel die eigene Devisenlage zu verbessern, ab 1966 galt in Großbritannienf für mehrere Jahre ein Goldverbot. Britische Bürger mussten Ihr Gold bei der Bank of England abgeben, damit diese das Britische Pfund absichern konnte.

Droht wieder ein Goldverbot?

Historisch gesehen sollten Goldverbote meist eine prekäre Lage der Staatsfinanzen sanieren oder wurden als geldpolitisches Mittel eingesetzt, um die eigene Währung zu stabilisieren.

Auch gerade wieder stehen viele Staaten vor enormen Herausforderungen: Die Corona Pandemie führte zu enormen Einschnitten in Wirtschaft und Gesellschaft. Um die Wirtschaft wieder in Schwung zu bekommen, investieren die Staaten Milliarden und Zentralbanken sorgen für billiges Geld.  Als Folge bläht sich die Geldmenge immer stärker auf, was langfristig zu einer verstärken Inflation führen wird.

Weil dazu Geschäftsbanken die negativen Leitzinsen immer öfter an ihre Kunden weitergeben, droht dazu Erspartes auf dem Konto nicht mehr sondern weniger zu werden.

Verlieren Sie das Vertrauen in andere Anlageformen fliehen sie in das sichere Gold. Dasselbe gilt auch für Geld allgemein. Verlieren die Menschen das Vertrauen in die Stabilität einer Währung, wird Gold zu einer „Fluchtwährung“, die den Wert des erarbeiteten Vermögens bewahren soll. Denn Gold gilt als sicherer Hafen. Seit Jahrhunderten bewahrt es seinen Wert.

Um eine solche Flucht in Edelmetalle zu verhindern, wäre ein Goldverbot also durchaus denkbar. Zudem wäre es die logische Fortsetzung eines Bargeldverbots. In letzter Zeit gibt es immer wieder Vorstöße seitens der EU, der EZB und des IWF  Bargeldobergrenzen einzuführen. Kritiker jedoch fürchten, dass solche Beschränkungen von Bargeldzahlungen der erste Schritt hin zu einem kompletten Verbot von Bargeld sein könnten. Solche Bargeldgrenzen gehen außerdem Hand-In-Hand mit strengeren Einschränkungen von Anonymität beim Goldkauf.

Gesetzlich bestehen in Österreich wohl bereits Regelungen, die die Durchsetzung eines Goldverbots ermöglichen würden:
So ist die Münze Österreich laut Scheidemünzengesetz nicht nur berechtigt „Scheidemünzen und Handelsmünzen nach diesem Bundesgesetz zu prägen und  […] in Verkehr zu setzen“ sondern auch diese auch „einzuziehen“ (Scheidemünzengesetz § 2).
Dazu kann die Nationalbank laut Devisengesetz „Rechtsgeschäfte und Handlungen für bewilligungspflichtig erklären oder teilweise oder zur Gänze untersagen.“ (Devisengesetz § 4 (1)). Was ausdrücklich auch für Gold gilt, nämlich für „Feingold und legiertes Gold (roh oder als Halbmaterial), außer Kurs gesetzte oder nicht mehr umlauffähige Goldmünzen sowie Forderungen und Verpflichtungen auf Lieferung von Gold“ (Devisengesetz § 1 (1) 5).

Was gegen ein Goldverbot spricht

Auch wenn Goldverbote für den Staat oft rentabel waren, zeigt die Geschichte auch, dass solche Besitzverbote stets nur sehr schwer durchsetzbar war. Viele Bürger versteckten ihr Gold lieber als es bei offiziellen Stellen abzuliefern, und der Handel mit Gold und Silber blühte auch als er verboten war.

Nicht nur wäre ein Goldbesitzverbot ein gewaltiger Eingriff in die verfassungsmäßig garantieren Eigentumsrechte, auch die Durchsetzung einer solchen Maßnahme würde drastische Mittel verlangen und wäre bei den Wählern wohl äußerst unpopulär.

Um heute auf das Vermögen seiner Bürger zuzugreifen, gibt es für den Staat deutlich effektivere Mittel und Wege als ein Goldverbot. Tatsächlich sind andere Anlageklassen – Bankkonten, Depots aber auch Immobilien – dem Zugriff des Staates auch viel direkter ausgesetzt, als es bei privaten Goldreserven der Fall ist und daher ein viel lohnenderes Ziel für staatliche Zwangsmaßnahmen.

Solche Maßnahmen reichen von der simplen Erhöhung von Steuern oder einer Einführung neuer Zwangsabgaben, über ein Handelsverbot bestimmter Finanzprodukte bis hin zu einem überraschenden Währungswechsel.

Physisches Gold: Sicher auch bei Goldverbot

Auch wenn ein Goldverbot unwahrscheinlich erscheint: Wer sein Vermögen durch den Kauf von Gold absichern möchte, sollte unbedingt physisches Gold in Form von Goldmünzen und Goldbarren kaufen. Nur dies lässt sich auch im Falle eines Verbots sicher dem Zugriff des Staates entziehen.

Um keine Spuren zu hinterlassen, empfiehlt es sich auch Gold anonym zu kaufen. In Österreich ist es aktuell (noch) möglich Gold bis 9.999 Euro völlig anonym zu handeln, in Deutschland und anderen EU-Staaten liegt diese Anonymitätsgrenze bereits deutlich darunter.

Mit Hilfe von Gold lässt sich hoher Wert auf relativ wenig Raum konzentrieren und so nicht nur leicht lagern oder verstecken, sondern auch relativ einfach transportieren.

Bedenken Sie bei der Lagerung aber, dass Gold in einem Bankschließfach womöglich nicht immer zugänglich ist und bei heimischen Banken auch eine Ausweispflicht besteht.
Fürchtet man ein Goldverbot  ist die Aufbewahrung zuhause – im Tresor oder einem guten Versteck – sicherer. Auch die Lagerung im Ausland ist denkbar, um sein Gold vor staatlichem Zugriff zu schützen.

Bei der Stückelung der Goldanlage ist stets auch die konkrete Situation des Käufers relevant. Eine grobe Stückelung – etwa mehrere große Barren – ist kostengünstiger, eine kleinere Stückelung in Münzen und Barren lässt sich aber nicht nur auf mehrere Verstecke aufteilen, sondern im Fall der Fälle auch einzeln wieder zu Geld machen.

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