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Keine Differenzbesteuerung mehr für importierte Silbermünzen

Ende September machte unter Edelmetallhändlern ein Anschreiben des deutschen Bundesfinanzministeriums die Runde, das die Möglichkeit der Differenzbesteuerung importierter Silbermünzen einschränkt.

 

Von Experte Mag. Walter Hell-Höflinger

 

Was ist die Differenzbesteuerung?

Die Differenzbesteuerung bzw. eine ermäßigte Umsatzbesteuerung soll Steuergerechtigkeit herstellen. Bestimmte Artikel, die bereits einmal verkauft wurden (und dabei die volle Umsatzsteuer abgeführt wurde), müssen beim Wiederverkauf durch einen Händler nicht erneut voll besteuert werden. Bei der Differenzbesteuerung muss lediglich auf die Gewinnspanne (= die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) des Händlers Umsatzsteuer abgeführt werden. Der Preis des wiederverkauften Produkts wurde damit für den privaten Käufer erheblich günstiger.

Mehr zur Differenzbesteuerung in unserem Wissensbeitrag.

 

Für welche Produkte gilt die Differenzbesteuerung?

Silberschilling ATS100 V1Im Edelmetallbereich verkaufen Händler vor allem Silbermünzen, aber auch Platinmünzen, differenzbesteuert. (Gold ist von der Umsatzsteuer befreit). Differenz-besteuerte Silbermünzen sind daher immer billiger als regelbesteuerte Münzen.

Angewendet wurde die Differenzbesteuerung einerseits für angekaufte Münzen (Bsp. Österreichische Silberschillinge), die anschließend wiederverkauft werden.

Andererseits nutzten manche Händler in Deutschland die Möglichkeit auch neue Münzen, die zuvor noch nie im Privatbesitz gewesen waren, durch (Re)Importe aus Drittländern in die EU im europäischen Markt differenzbesteuert anzubieten. Obwohl dieser Vorgang gesetzeskonform war, dürfte dem deutschen Fiskus hier Geld entgangen sein, weshalb die Differenzbesteuerung importierter Münzen im Umfeld des großen Geldbedarfs des Staates nun ab sofort geändert wurde.

 

Ist das das Ende der Differenzbesteuerung?

Silber Kruegerrand 1 Unze silber frontNicht vollständig. Die Regelung in Deutschland schließt lediglich eine Lücke, die sich auf (re)importierte Ware bezogt. Das heißt aber auch, dass der Reimport von Silbermünzen für Händler finanziell uninteressant werden wird. Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Reimport ist zukünftig nur mehr für tatsächliche Sammlermünzen, deren Preis 250% über dem Materialwert liegt, zulässig. Die für Anleger interessanten Bullionmünzen aus dem Nicht-EU-Ausland, deren Preis sich am alllgemeinen Silberspotpreis orientiert, fallen in Zukunft also nicht mehr darunter.

Ware, die tatsächlich von Privatinvestoren an den Handel zurückverkauft werden, können von Händlern also nach wie vor mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz angeboten werden. Allerdings ist somit ab sofort der Warennachschub von den Rückkäufen im Silberankauf der Händler abhängig.

 

Was bedeutet das?

Es wird weiterhin differenzbesteuerte Silbermünzen zu kaufen geben. Da der Nachschub für diese Ware aber eben nur mehr über den Ankauf von Privat gedeckt werden kann, dürfte es zu Nachschubproblemen an entsprechender Münzware und Engpässen in der Verfügbarkeit kommen. In Folge wird es wohl zu einer Verteuerung der differenzbesteuerten Ware kommen, und die Preisvorteile gegenüber der regelbeteuerten Münzware werden schrumpfen.

Ohne diesen Preisvorteil bei Münzen dürften damit auch  Silberbarren, welche schon bisher nicht differenzbesteuert verkauft werden konnten, für Anleger attraktiver werden, da die Produktionskosten für Barren, unter denen von Münzen liegen.

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Walter Hell-HöflingerMag. Walter Hell-Höflinger ist Firmengründer von Gold & Co. und seit mehreren Jahrzehnten in der Edelmetall-Branche tätig.


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