Im Rahmen eines sogenannten Tafelgeschäfts können Anleger in Österreich Edelmetalle wie Gold oder Silber derzeit bis zu einem Gegenwert von 10.000 Euro vollkommen anonym kaufen. In Deutschland ist mit der Anonymität beim Goldkauf dagegen bereits bei 1.999,99 Euro Schluss. Dieser große Unterschied verschwindet im kommenden Jahr.
Denn eine neue EU-Verordnung zur Begrenzung von Bargeld-Transaktionen im Geschäftsverkehr senkt defacto auch die Anonymitätsgrenze bei Tafelgeschäften.
Wie Bargeldbeschränkungen zu neuen Anonymitätsgrenzen führen
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die neueste Version der EU-Geldwäscheverordnung. Sie führt zwei Beschränkungen für gewerbliche Bargeldgeschäfte ein:
- Eine harte Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
- Eine Identifizierungspflicht bei Barzahlungen über 3.000 Euro
Die EU-Verordnung 2024/1624 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Und sie betrifft natürlich auch Edelmetall-Händler. Für Kunden bedeutet das: Wer beim Kauf von Gold, Silber oder Platin mehr als 3.000 Euro in bar bezahlt, muss künftig jedenfalls einen Ausweis vorlegen. Ohne Erfassung der Personalien sind künftig nur noch Bar-Käufe bis 2.999,99 Euro möglich.
Den Betrag auf mehrere Rechnungen zu verteilen, hilft nicht. Mehrere Käufe werden zusammengerechnet, sobald sie erkennbar zusammengehören. Wer heute Gold für 5.000 Euro bestellt und den Kaufpreis morgen in zwei Tranchen bezahlt, bleibt deshalb nicht anonym. Das Gleiche gilt, wenn die Ware auf mehrere, kurz hintereinander ausgeführte Käufe verteilt wird.
Selbst unter 3.000 Euro ist ein Geschäft aber nicht in jedem Fall anonym. Kommt dem Händler der Vorgang verdächtig vor, darf und muss er genauer hinsehen. Dann kann auch bei 500 Euro ein Ausweis verlangt werden. Im Zweifel wird der Kauf abgelehnt.
Eine Unze Gold ist schon zu teuer
Bei Gold hat der Markt einen Teil der neuen Regel längst überholt. Eine Unze kostet derzeit beim aktuellen Goldpreis rund 3.900 Euro. Der beliebte Krügerrand liegt damit klar über der künftigen Grenze. Das gilt ebenso für Maple Leaf, Wiener Philharmoniker, Britannia und Australian Kangaroo mit einer Unze Feingewicht.
In Deutschland macht das keinen Unterschied mehr. Diese Münzen kosten bereits heute mehr als 2.000 Euro und sind deshalb nicht anonym erhältlich. In Österreich sieht es noch anders aus. Dort kann eine einzelne Goldunze derzeit gegen Bargeld gekauft werden, ohne dass der Händler die Personalien aufnehmen muss. Ab Juli 2027 ist auch das vorbei.
Was bleibt unter 3.000 Euro? Zum Beispiel ein 20-Gramm-Goldbarren oder eine Halbunzen-Münze. Vorerst jedenfalls. Eine Unze sowie Barren zu 50 und 100 Gramm liegen längst darüber.
Entscheidend ist der Preis an der Ladentheke, nicht der reine Metallwert. Aufgeld und sonstige Händlerkosten zählen mit. Bewegt sich Gold weiter nach oben, erreicht deshalb irgendwann auch die nächste kleinere Stückelung den Schwellenwert.
Silber: Die Maple-Leaf-Tube passt gerade noch
Silberkäufer haben mehr Spielraum. Doch die Abstände schrumpfen auch hier.
Ein Kilobarren kostete im Handel zuletzt etwa 2.700 Euro, bei einem Silberpreis von rund 58 Euro je Unze. Für die neue EU-Grenze reicht das noch. In Deutschland ist der Barren trotzdem schon heute nicht anonym erhältlich, denn hier endet der Spielraum bei 2.000 Euro.
Interessant sind Tubes mit 25 Maple-Leaf-Silbermünzen. Bei rund 79 Euro je Münze kommen diese auf 1.975 Euro. Passt. Aber gerade so. Bis zur deutschen Schwelle bleiben nur 25 Euro.
Ein kleiner Kursanstieg, ein höheres Aufgeld oder ein zusätzlicher Silberling im Einkauf, schon muss der Ausweis auf den Tisch. Werden mehrere Münzen oder Barren gemeinsam gekauft, zählt schließlich der Gesamtpreis.
Falls Deutschland 2027 ebenfalls die EU-Schwelle übernimmt, läge die Tube zunächst wieder deutlicher darunter. Der Kilobarren hätte ebenfalls etwas Luft. Von 2.400 bis 3.000 Euro fehlen 600 Euro beziehungsweise 25 Prozent.
Bei 10.000 Euro Bargeld ist Schluss
3.000 Euro bedeuten Ausweis vorlegen. Bei 10.000 Euro geht es um das Bargeld selbst.
Ein Händler darf ab Juli 2027 höchstens 10.000 Euro bar annehmen oder auszahlen. Die Vorschrift betrifft nicht nur Edelmetalle, sie gilt grundsätzlich bei allen gewerblichen Geschäften mit Waren und Dienstleistungen.
Ein teurer Goldbarren darf natürlich weiterhin gekauft werden. Kostet er beispielsweise 15.000 Euro, muss das Geld jedoch auf anderem Weg fließen, in der Regel per Überweisung. Drei Barzahlungen zu jeweils 5.000 Euro lösen das Problem nicht, wenn sie zu demselben Kauf gehören.
Ab einem Geschäftswert von 10.000 Euro wird außerdem umfangreicher geprüft. Der Händler kann Angaben dazu verlangen, wer hinter dem Kauf steht, ob jemand für einen Dritten handelt und welchen Zweck der Vorgang hat. Je nach Fall kommt auch die Herkunft des Geldes zur Sprache.
Privat bleibt aber privat. Verkauft ein Sammler eine seltene Goldmünze für 12.000 Euro direkt an einen anderen Sammler, darf weiterhin bar bezahlt werden. Voraussetzung: Keiner von beiden handelt gewerblich.
Auch der Verkauf an einen Händler ist betroffen
Die Grenze gilt nicht nur beim Kauf. Wer Gold oder Silber zum Händler bringt, kann ebenfalls identifiziert werden.
Das steht ausdrücklich in der Verordnung. Bei Edelmetall- und Edelsteinhändlern wird auch der Warenlieferant als Kunde behandelt. Gemeint ist damit etwa der Besitzer, der Münzen, Barren, Altgold oder Silberbesteck verkauft.
Erhält er dafür 3.000 Euro oder mehr in bar, darf das Geschäft nicht mehr anonym ablaufen. Mehr als 10.000 Euro darf der Händler grundsätzlich nicht bar auszahlen.
Neben Gold und Silber nennt die Verordnung Platin, Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium. Bei den Edelsteinen geht es um Diamanten, Rubine, Saphire und Smaragde.
Defacto fällt in Österreich die Anonymitätsgrenze auf 3.000 Euro
In Österreich müssen Händler ihre Kunden bisher ab einer Barzahlung von 10.000 Euro identifizieren. Solange der Betrag darunterliegt und nichts verdächtig erscheint, kann der Kauf auf Wunsch des Kunden auch völlig anonym ablaufen.
Das nutzten auch Kunden aus Deutschland, für die der Weg über die Grenze oft kürzer war, als sich mit den deutschen 2.000 Euro abzufinden.
Ab Juli 2027 fällt dieser Unterschied weitgehend weg. Dann ist die Identifizierung auch in Österreich bei 3.000 Euro für den Händler verpflichtend. Jedenfalls wenn der Kunde zur Wahrung seiner Anonymität auch in Bar bezahlen möchte.
Für österreichische Käufer ist das ein deutlicher Einschnitt. Deutschland könnte dagegen etwas mehr Spielraum erhalten.
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2.000-Euro-Grenze in Deutschland
Die deutsche Anonymitäts-Grenze gilt bereits seit Anfang 2020. Ab genau 2.000 Euro muss sich der Kunde identifizieren lassen. Das ist keine Bargeldobergrenze. Ein Kauf für 20.000 Euro kann heute durchaus bar bezahlt werden, nur eben nicht anonym.
Deutschland hatte den Betrag zuvor mehrfach gesenkt. Lange waren anonyme Käufe unter 15.000 Euro möglich. Im Jahr 2017 wurden daraus 10.000 Euro, drei Jahre später nur noch 2.000 Euro.
Der Grund: Edelmetalle speichern viel Wert auf wenig Raum. Sie lassen sich leicht transportieren und fast überall wieder verkaufen. Deshalb gelten sie aus Sicht der Behörden als besonders anfällig für Geldwäsche.
Die damaligen EU-Vorgaben ließen schärfere nationale Regeln zu. Deutschland machte davon Gebrauch.
Steigt in Deutschland die Anonymitätsgrenze auf 3.000 Euro?
Noch ist diese Frage nicht abschließend beantwortet. Die EU-Verordnung nennt 3.000 Euro. Deutschland liegt mit seiner Sonderregel bei 2.000 Euro.
Nach heutigem Stand spricht einiges dafür, dass künftig auch hierzulande der EU-Betrag gilt. Dann könnten wieder Edelmetalle für bis zu 2.999,99 Euro anonym bar gekauft werden. Das wäre zwar keine große Kehrtwende, aber immerhin eine Lockerung.
Ob es tatsächlich dazu kommt, ist noch offen. Die technischen Standards der europäischen Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) sind noch nicht endgültig beschlossen, wobei der erste Entwurf keine niedrigere Sondergrenze für Edelmetallgeschäfte vorsieht. Spätestens mit der Anpassung des deutschen Geldwäschegesetzes an das neue EU-Recht muss geklärt werden, was aus der bisherigen 2.000-Euro-Regel wird. Eine Entscheidung könnte daher erst im Laufe des kommenden Jahres fallen.
Weitere Regeln für Auslandsvermögen
Auch bei Vermögen außerhalb der EU ändern sich 2027 die Spielregeln. Betroffen sind Anleger, die Geld bei Banken in Drittstaaten halten oder dort Kredite nutzen – etwa in der Schweiz, Großbritannien, den USA, Singapur oder den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die Bankenrichtlinie CRD VI erfasst vor allem Einlagen, Kredite und Garantien. Solche Leistungen dürfen Banken aus Drittstaaten künftig nicht mehr ohne Weiteres aktiv an Kunden mit EU-Wohnsitz anbieten. Dafür benötigen sie grundsätzlich eine zugelassene Niederlassung im jeweiligen EU-Staat.
Auslandskonten werden damit nicht verboten. Trotzdem dürfte der Zugang für EU-Bürger bei manchen Banken schwieriger werden. Vor allem kleinere Institute könnten entscheiden, dass sich der zusätzliche Aufwand für wenige europäische Kunden nicht lohnt. Dann werden möglicherweise keine neuen Konten eröffnet oder einzelne Leistungen gestrichen. Eine automatische Kündigung bestehender Bankverbindungen schreibt CRD VI jedoch nicht vor.
Geschützt sind Verträge, die vor dem 11. Juli 2026 abgeschlossen wurden. Möglich bleibt auch der direkte Weg zur Auslandsbank, wenn die Anfrage allein vom Kunden ausgeht. Doch selbst dann muss die Bank nicht mitmachen. Im Zweifel muss sie belegen können, dass sie den Kunden zuvor nicht gezielt angesprochen hat.
Ein Goldbestand in einem Schweizer Lager fällt nicht unter CRD VI. Betroffen sein könnte eher das Drumherum: ein Einlagenkonto bei der Lagerbank, ein Kredit für den Goldkauf oder eine Beleihung des Bestands. Wer sein Vermögen bewusst auf verschiedene Länder verteilt, verliert diese Möglichkeit also nicht. Die Auswahl an Banken könnte aber kleiner werden.