Sie möchten den hohen Goldpreis nutzen, um Ihre Goldmünzen oder Barren verkaufen, fragen sich aber, ob Sie für den Verkauf ihres Goldes irgendwelche Nachweise benötigen?
Erfahren Sie, was beim Gold verkaufen in Österreich zu beachten ist und wie Sie sich optimal auf den Besuch beim Goldhändler vorbereiten können.
Lichtbildausweis beim Goldankauf
Edelmetallhändler sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Diese dienen vor allem der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Darüber hinaus will jeder Händler auch verhindern, unwissentlich Diebesgut und Hehlerware anzukaufen oder anderweitig betrogen zu werden.
Jeder seriöse Händler verlangt bei jedem Goldankauf daher zumindest einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).
Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Wert der Edelmetalle ist, die Sie verkaufen möchten. Während der Kauf von Gold bis zu einem Gegenwert von 9.999 Euro im Rahmen eines Tafelgeschäfts in Österreich komplett anonym möglich ist, gelten beim Verkauf strengere Anforderungen und der Ausweis ist bereits ab dem ersten Euro verpflichtend.
Wann ist beim Verkauf von Gold ein Herkunftsnachweis notwendig?
Edelmetallhändler unterliegen seit der EU-Geldwäscherichtlinie Nr. 4 umfangreichen Sorgfaltspflichten. Dazu gehören unter anderem:
- Prüfung der Identität des Kunden vor der Durchführung von 10.000 Euro übersteigender Transaktionen,
- Feststellung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers,
- bei Treuhandgeschäften Feststellung der Identität des Treugebers,
- Feststellung von Zweck und Art des angestrebten Geschäftes,
- Einholung von Informationen über die Herkunft der Mittel,
- kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung,
- Überprüfung, ob es sich bei dem Kunden um eine „Political Exposed Person“ (PEP), also eine Person des öffentlichen Interesses, handelt.
Übersteigt der Gegenwert der zum Verkauf stehenden Edelmetalle also die 10.000 Euro, sind Banken und Edelmetallhändler also dazu verpflichtet die Mittelherkunft, also die Herkunft des Goldes, festzustellen.
In aller Regel wird der Verkäufer für diese Infos vom Händler gebeten vor Ort ein sogenanntes KYC-Formular (Know Your Customer) auszufüllen, in dem dieser erklärt, woher das Gold stammt bzw. wie es erworben wurde und dass er der rechtmäßige Besitzer ist. In der Regel wird hier auch abgefragt, ob eine Person selbstständig oder unselbstständig beschäftigt ist, in welcher Branche eine Person tätig ist / war und wie hoch die regelmäßigen Einkünfte einer Person sind / waren.
Hat der Edelmetallkäufer Zweifel an den Angaben der Person über die Herkunft des Goldes, übersteigt der Wert des Goldes einen gewissen Betrag oder liegen gewisse andere Umstände vor, kann der Händler dann weitere Herkunftsnachweise verlangen.
Welche Herkunftsnachweise sind hilfreich?
Je besser Sie die Herkunft Ihres Goldes dokumentieren können, desto reibungsloser verläuft der Ankauf. Folgende Unterlagen sind besonders hilfreich:
Kaufbelege, Rechnungen und Kontoauszüge
Wenn Sie das Gold beim Händler oder Banken gekauft haben, sind die Original-Kaufbelege der beste Nachweis. Sie dokumentieren nicht nur die Herkunft, sondern auch den ursprünglichen Kaufpreis.
Erbschaftsnachweise
Bei geerbtem Gold kann der Notariatsakt, das Testament oder andere Erbschaftsdokumente als Herkunftsnachweis dienen.
Schließfachrechnungen & Versicherungsnachweise
Auch Schließfachrechnungen und Inventarliste können helfen zu belegen, dass Sie das Gold über einen längeren Zeitraum sicher verwahrt haben und es Teil Ihres langfristigen Vermögensaufbaus war. Falls Sie das Gold zuhause gelagert haben, sollten Sie ab gewissen Werten Ihre Versicherung informiert haben. Entsprechende Nachweise können ebenfalls den langfristigen Besitz Ihres Goldes dokumentieren.
Was tun, wenn keine Nachweise (mehr) vorhanden sind?
Aber nicht jeder bewahrt Belege über Jahrzehnte auf, und gerade bei Gold, das vor Jahrzehnten gekauft wurde, bei Goldgeschenken wie dem Dukaten zur Taufe oder dem Philharmoniker zu Kommunion oder auch Erbstücken fehlen oft Dokumente.
Doch das bedeutet nicht automatisch, dass ein Verkauf unmöglich ist.
Seriöse Händler prüfen jeden Fall individuell. Wenn Ursprung und Herkunft der Mittel glaubhaft dargelegt werden können, ist ein Verkauf in aller Regel kein Problem. Eine ehrliche und nachvollziehbare Erklärung, wie Sie zu dem Gold gekommen sind, ist oft ausreichend.
Nur bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche, Betrug oder Hehlerware sind Händler gesetzlich verpflichtet, den Fall den zuständigen Behörden zu melden.
Meldung ans Finanzamt? Steuerliche Aspekte beim Goldverkauf
Ein wichtiger Punkt, der auch oft nachgefragt wird, ist die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Goldverkauf.
Hier gilt, dass Gewinne aus dem Verkauf physischer Edelmetalle in Österreich ab einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind. Dies ist ein wesentlicher Vorteil von physischem Gold als Anlageform.
Liegt zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr, müssen Sie den Gewinn in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung angeben. Der Goldhändler meldet den Verkauf nicht an das Finanzamt – die Meldung und korrekte Versteuerung dieser Gewinne liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.
Hier wird auch deutlich, warum Kaufbelege so wertvoll sind: Sie dokumentieren nicht nur die Herkunft, sondern auch das Kaufdatum und den ursprünglichen Preis – beides wichtig um gegenüber dem Finanzamt die Haltedauer nachweisen zu können oder einen eventuellen steuerpflichtigen Gewinn korrekt berechnen zu können.
Tipps für vorausdenkende Goldbesitzer
Wer Gold kauft, denkt oft nicht sofort an einen möglichen späteren Verkauf. Doch mit ein paar einfachen Maßnahmen können Sie sich späteren Ärger ersparen und sind für den Verkaufszeitpunkt bestens vorbereitet:
Kaufbelege sicher aufbewahren
Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Kaufbestätigungen sorgfältig auf. Diese sind nicht nur für den Herkunftsnachweis wichtig, sondern auch für Versicherungen oder für das Finanzamt (Haltefrist).
Ein Bestandsverzeichnis führen
Legen Sie sich eine Liste Ihrer Edelmetallbestände an – egal ob analog oder digital. Notieren Sie darin für jedes Ihrer Goldstücke:
- Kaufdatum
- Art und Anzahl (z.B. “1x Wiener Philharmoniker 1 oz”)
- Kaufpreis / Wert bei Erhalt
- Verkäufer, Bank oder Händler
- Bei Geschenken oder Erbschaften: Name des Schenkers bzw. Erblassers
Diese Dokumentation hilft Ihnen nicht nur beim Verkauf, sondern verschafft Ihnen auch jederzeit einen Überblick über Ihr Edelmetallportfolio.
Lagerung dokumentieren
Halten Sie auch Nachweise über die Art der Aufbewahrung fest. Das können Schließfachrechnungen oder Versicherungsbestätigungen sein, falls Sie das Gold zuhause lagern und bei Ihrer Versicherung gemeldet haben. Diese Unterlagen können helfen zu belegen, dass das Gold über einen längeren Zeitraum in Ihrem Besitz war.
Was beim konkreten Verkauf wichtig ist
Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Gold zu verkaufen, erleichtern Ihnen folgende Schritte den Prozess:
- Gültige Ausweisdokumente mitbringen
Vergessen Sie nicht auf Ihren Lichtbildausweis. Diesen werden Sie auf jeden Fall brauchen, egal ob Sie 1 Gramm Gold verkaufen oder 1 Kilo. - Nachweise zusammenstellen
Wenn Ihr Gold eine größere Summe Wert ist, bringen Sie zum Ankaufgespräch alle verfügbaren Dokumente mit die als Mittelherkunftsnachweis dienen können – Kaufbelege, Ihr Bestandsverzeichnis, Schließfach- oder Versicherungsunterlagen, gegebenenfalls Erbschafts- oder Schenkungsdokumente. - Herkunft erklären können
Auch wenn nicht alle Originalbelege vorhanden sind, sollten Sie in der Lage sein, die Herkunft Ihres Goldes plausibel und nachvollziehbar zu erklären. - Seriösen Händler wählen
Wenden Sie sich an etablierte Händler mit transparenten Ankaufsprozessen. Diese können Sie nicht nur fair beraten, sondern wickeln den Ankauf auch professionell und diskret ab.
Der Herkunftsnachweis beim Goldankauf ist ab gewissen Summen eine gesetzliche Vorgabe, dient dem Schutz aller Beteiligten und ist Teil eines verantwortungsvollen Edelmetallhandels. Mit einer plausiblen Erklärung zur Herkunft Ihres Goldes und den richtigen Unterlagen steht einem Verkauf nichts im Weg.