Neue EU-Verpackungsregeln: Warum der Versand ins Ausland zum Problem wird

Viel Verpackung für ein kompaktes Produkt? // Bildnachweis: © Eigenes Werk

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, Recycling verbessern und die bislang unterschiedlichen Regeln innerhalb Europas stärker vereinheitlichen – klingt doch gut, oder? Doch ausgerechnet beim grenzüberschreitenden Versand sorgt die Neuregelung für erhebliche Kritik. In Österreich warnt die Wirtschaftskammer vor einer neuen Marktbarriere für den Onlinehandel. In Deutschland stellen erste Münzen- und Edelmetallhändler ihren Versand in andere EU-Staaten ein.

Was ist das eigentliche Problem? Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (kurz PPWR) ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden. Für Händler ist insbesondere die sogenannte erweiterte Herstellerverantwortung von Bedeutung. Wer Verpackungen beziehungsweise verpackte Produkte direkt an Endkunden in anderen EU-Staaten liefert und nach den Definitionen der PPWR als Hersteller gilt, muss sich mit den dortigen Registrierungs-, Finanzierungs- und Meldepflichten auseinandersetzen. Artikel 45 Absatz 3 sieht für bestimmte Hersteller zudem einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung in jedem betreffenden Mitgliedstaat vor.

Österreichische Wirtschaftskammer warnt vor hohen Kosten

In Österreich schlägt der Versand- und Onlinehandel inzwischen Alarm. Nur wenige Tage nach dem Anwendungsbeginn bezeichnete die Wirtschaftskammer Österreich die Auswirkungen der PPWR als „nicht zumutbar“. Besonders problematisch seien die Verpflichtungen beim grenzüberschreitenden Warenversand.

Alexander Smuk, Berufsgruppensprecher des Versand- und Internethandels in der Wirtschaftskammer Österreich, warnt vor den Folgen insbesondere für kleinere Unternehmen. Gerade Händler aus kleineren Ländern wie Österreich seien auf andere europäische Märkte angewiesen. Nach Angaben der Wirtschaftskammer können in ihr bekannten Fällen bereits knapp 50 Pakete pro Jahr, verteilt auf fünf EU-Länder, Kosten von mehreren Tausend Euro verursachen.

Auch die Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer kritisiert die Regelung. Sie befürchtet nicht nur zusätzliche Belastungen für Unternehmen, sondern auch höhere Preise und eine geringere Auswahl für Konsumenten. Die Wirtschaftskammer fordert deshalb Nachbesserungen auf europäischer Ebene.

Dabei ist die grundsätzliche Idee für österreichische Händler keineswegs völlig neu. Schon vor dem Anwendungsbeginn der PPWR bestanden im europäischen Versandhandel nationale Verpackungspflichten. Österreich selbst verpflichtet ausländische Fernabsatz- beziehungsweise Versandhändler bereits seit 2023 zur Bestellung eines Bevollmächtigten, wenn sie entsprechende Waren direkt an private Letztverbraucher in Österreich liefern. Das österreichische Unternehmensserviceportal weist zugleich darauf hin, dass österreichische Exporteure in anderen EU-Staaten einen Bevollmächtigten bestellen müssen, wenn dort eine entsprechende Verpflichtung besteht.

Die PPWR vereinheitlicht und verschärft diese Systematik nun auf europäischer Ebene. Die Wirtschaftskammer fasst die Entwicklung entsprechend zusammen: Schon bisher mussten sich Versandhändler um Verpackungspflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten kümmern. Durch die PPWR entstehen jedoch insbesondere aufgrund der Bevollmächtigtenregelung in vielen Ländern zusätzliche Kosten. Auch Kleinstunternehmen sind von den Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung nicht grundsätzlich ausgenommen.

Deutsche Münzhändler ziehen Konsequenzen

Wie weit die wirtschaftlichen Folgen reichen können, zeigt ein Blick nach Deutschland. Dort sorgt die PPWR derzeit auch im Münzen- und Edelmetallhandel für Diskussionen.

Der deutsche Edelmetall- und Münzhändler GP Metallum hat den direkten Versand an Kunden in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten seit dem 12. August vollständig eingestellt. Geschäftsführer Gerd Poskowski hatte die Entscheidung bereits zuvor öffentlich mit einem ungewöhnlichen „Nachruf auf den EU-Binnenmarkt“ angekündigt.

Gegenüber FOCUS online begründete Poskowski den Schritt mit den zusätzlichen Verpflichtungen: „Für uns als Edelmetall- und Münzhändler führt die ab 12. August 2026 anzuwendende EU-Verpackungsverordnung in ihrer derzeitigen Ausgestaltung dazu, dass wir den direkten Versand an Kunden in anderen EU-Mitgliedstaaten zunächst vollständig einstellen.“

Dabei richtet sich seine Kritik ausdrücklich nicht gegen die Finanzierung des Verpackungsrecyclings. Dass Händler für die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen aufkommen sollen, bezeichnet Poskowski als grundsätzlich nachvollziehbar. Sein Problem sei vielmehr die organisatorische Umsetzung.

7.774 Euro allein für Bevollmächtigte

Poskowski nennt dafür eine konkrete Rechnung. Für die übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten liege seinem Unternehmen ein Angebot über jeweils 299 Euro jährlich allein für die Bevollmächtigung vor. Würde der deutsche Händler diese Möglichkeit für sämtliche EU-Länder nutzen, ergäben sich daraus Kosten von 7.774 Euro pro Jahr.

Damit wären die Verpflichtungen allerdings noch nicht vollständig finanziert. Hinzu kämen laut Poskowski „die jeweiligen Lizenzierungs- bzw. Entsorgungskosten, Registrierungen, Meldungen und vor allem der laufende administrative Aufwand sowie die Notwendigkeit, Änderungen der jeweiligen nationalen Vorgaben ständig zu verfolgen“. Besonders problematisch sei, dass die Fixkosten unabhängig davon entstehen können, ob ein Händler ein einziges Paket oder mehrere hundert Sendungen in ein Land verschickt.

Im Edelmetallhandel kann diese Rechnung besonders schnell problematisch werden. Bei Anlagegold und Anlagesilber sind die Handelsmargen teilweise gering. Poskowski zieht deshalb eine klare Konsequenz: „Die wirtschaftlich vernünftige Konsequenz lautet deshalb nicht: Wir erhöhen die Preise etwas – sondern: Wir beliefern diese Länder nicht mehr.“

Deutscher Münzhändlerverband: Nahezu alle Mitglieder reagieren

Dass es sich nicht nur um die Entscheidung eines einzelnen Unternehmens handelt, bestätigt der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels. Dessen Geschäftsführer Stefan Lutter äußert sich deutlich: „Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels sieht den bürokratischen Aufwand sowie die den Händlern entstehenden zusätzlichen Kosten, die zur Erfüllung der Vorgaben der PPWR anfallen, sehr kritisch.

Entgegen der Intention eines gemeinsamen europäischen Marktes, Vereinfachungen und Erleichterungen im innergemeinschaftlichen Handel zu fördern, führt die PPWR in der Praxis zu Verunsicherung, zusätzlicher Bürokratie sowie enormem Zeit- und Kostenaufwand. Gerade im Münzhandel, wo naturgemäß aufgrund der geringen Größe der gehandelten Artikel nur in geringem Maße Verpackungsmaterial anfällt, sind diese Aufwendungen und Kosten überdurchschnittlich hoch.

Im Ergebnis führt die PPWR in ihrer jetzigen Form dazu, dass nahezu alle Mitglieder unseres Verbandes den Versand ins EU-Ausland einstellen oder auf eine nur sehr begrenzte Länderauswahl beschränken. Dies kann politisch und wirtschaftlich nicht gewünscht sein. Wir stehen mit verschiedenen Behörden und Verbänden in Kontakt mit dem Ziel, eine praxisgerechte Vereinfachung der EU-Verpackungsverordnung zu erreichen.“

Gerade der Münzenhandel verdeutlicht dabei das Verhältnis zwischen Verpackungsmenge und Verwaltungsaufwand. Eine einzelne Münze benötigt nur wenig Verpackungsmaterial. Die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung verschwinden deshalb jedoch nicht. Poskowski verweist beispielsweise auf einen gewöhnlichen Luftpolsterumschlag: Bereits hier stellt sich die Frage nach dem jeweiligen Gewicht der Papierhülle und der innenliegenden Kunststofffolie.

Ein besonderes Problem für den europäischen Münzenhandel

Für Münzhändler in Österreich wie in Deutschland kommt ein weiterer Faktor hinzu: Numismatik ist ein ausgesprochen internationales Geschäft. Österreichische Münzen werden von Sammlern in Deutschland, Frankreich, Italien oder den Niederlanden gesucht. Umgekehrt bestellen österreichische Sammler regelmäßig bei Händlern in anderen EU-Ländern. Die neuen Verpflichtungen können deshalb gerade kleinere Händler vor eine wirtschaftliche Entscheidung stellen: Lohnt es sich, Registrierung, Bevollmächtigung und weitere Pflichten für einen Markt zu erfüllen, in den vielleicht nur einige Dutzend Sendungen pro Jahr gehen?

Die Kritik richtet sich gegen die Organisation, nicht gegen Recycling

Bei aller Kritik sollte ein Punkt nicht untergehen: Weder die österreichische Wirtschaftskammer noch die zitierten Vertreter des deutschen Münzenhandels stellen das Ziel infrage, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kosten der Entsorgung den Verantwortlichen zuzuordnen. Die Diskussion dreht sich vielmehr darum, wie diese Verantwortung im europäischen Binnenmarkt organisiert wird.

Auch aus Österreich kommt inzwischen die Forderung nach einer raschen Überarbeitung. Die WKO weist zugleich darauf hin, dass zahlreiche Detailfragen der PPWR noch nicht abschließend geklärt sind und weitere Durchführungsakte erforderlich sind. Händler sollten deshalb die weitere Entwicklung genau verfolgen.

Für den europäischen Münzenhandel geht es dabei um mehr als Verpackungen. Wenn sich der Versand einzelner Bestellungen in andere Mitgliedstaaten wegen fixer Kosten und zusätzlicher Verwaltung nicht mehr rechnet, können gerade kleinere Händler ihre Liefergebiete reduzieren. Aus einem europäischen Sammlermarkt würden dann zumindest teilweise wieder nationale Märkte, obwohl die PPWR eigentlich einheitlichere Regeln innerhalb der Europäischen Union schaffen soll.

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