Nach Krypto-Steuern, auch Gold im Visier?

In Österreich fällt für Krypto-Gewinne 27,5% KESt an, Gold ist nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. // Bildnachweis: Eigenes Bild

Nach dem Bitcoin-Steuerhammer in Deutschland: Greift der Staat als Nächstes nach Gold-Gewinnen?

Die deutsche Bundesregierung will die steuerliche Sonderstellung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen offenbar beenden. Gewinne sollen künftig auch nach jahrelanger Haltedauer steuerpflichtig bleiben. Goldanleger werden bei dieser Nachricht hellhörig: Denn für physisches Gold gilt bislang fast dieselbe Einjahresfrist wie für Kryptowährungen. Fällt die Steuerfreiheit bei Bitcoin, könnte der Fiskus dann als Nächstes auch an langfristige Goldgewinne gehen? Was droht in Deutschland und wie sieht die Situation bei uns in Österreich aus?

Der deutsche Fiskus nimmt Bitcoin ins Visier

Für deutsche Kryptoanleger galt bislang eine vergleichsweise günstige Regel: Bitcoin, Ether und andere Kryptowerte werden im Privatvermögen grundsätzlich als sogenannte andere Wirtschaftsgüter behandelt. Werden sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Nach Ablauf der Einjahresfrist ist der Gewinn nach geltendem Recht hingegen grundsätzlich nicht mehr steuerbar.

Genau diese Regelung will die Bundesregierung offenbar ändern. Nach den Planungen für den Bundeshaushalt 2027 sollen Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Damit würde die bisherige Einjahresfrist entfallen. Gewinne könnten dann ähnlich wie Erträge aus Aktien dauerhaft steuerpflichtig bleiben.

Warum Goldanleger jetzt aufmerksam werden

Die Frage nach den Folgen für Gold liegt nahe, weil Kryptowährungen und physisches Edelmetall steuerlich bislang unter derselben Grundregel erfasst werden. Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes bestimmt, dass der Verkauf sogenannter anderer Wirtschaftsgüter steuerpflichtig sein kann, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Dazu gehören neben Kryptowerten unter anderem auch Edelmetalle, Kunstwerke, Antiquitäten und bestimmte Sammlerstücke.

Wer beispielsweise einen Goldbarren oder eine Anlagemünze kauft und innerhalb von zwölf Monaten mit Gewinn verkauft, muss den Gewinn grundsätzlich mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Voraussetzung ist, dass die Freigrenze für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte überschritten wird. Diese liegt derzeit in Deutschland bei 1.000 Euro im Kalenderjahr. Es handelt sich ausdrücklich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag: Wird sie erreicht oder überschritten, ist grundsätzlich der vollständige steuerpflichtige Gewinn zu berücksichtigen.

Nach Ablauf der einjährigen Haltedauer kann physisches Gold im Privatvermögen dagegen grundsätzlich steuerfrei verkauft werden. Das gilt unabhängig davon, wie stark der Goldpreis seit dem Kauf gestiegen ist. Wer einen Barren für 30.000 Euro gekauft und ihn mehrere Jahre später für 50.000 Euro verkauft hat, muss den Gewinn nach heutiger Rechtslage im Regelfall nicht versteuern.

Diese Steuerfreiheit gehört zu den wichtigsten Argumenten für physisches Gold als langfristige Vermögensanlage. Anders als bei Aktien fallen beim Verkauf nach Ablauf der Frist in Deutschland weder Abgeltungsteuer noch Solidaritätszuschlag an. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gold tatsächlich dem Privatvermögen zuzuordnen ist und keine gewerbliche Handelstätigkeit vorliegt.

Krypto-Steuern in Österreich: Einen Schritt voraus

Österreich zeigt, dass Gold und Kryptowährungen steuerlich durchaus unterschiedlich behandelt werden können: Während Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold im Privatvermögen nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist grundsätzlich steuerfrei bleiben, wurde diese Begünstigung für Kryptowährungen in Österreich bereits 2022 abgeschafft. Gewinne aus Bitcoin und anderen Kryptowerten unterliegen seitdem unabhängig von der Haltedauer grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent.

Für die deutsche Debatte ist das besonders aufschlussreich, weil Österreich damit einerseits als Beispiel für eine dauerhafte Besteuerung von Kryptogewinnen dienen kann, andererseits aber gerade nicht belegt, dass anschließend zwangsläufig auch Gold stärker besteuert wird. Vielmehr hat der österreichische Gesetzgeber die steuerliche Sonderstellung von physischem Gold bislang beibehalten – unter anderem, weil Gold als körperlicher Sachwert und langfristiges Wertaufbewahrungsmittel anders eingeordnet wird und seine Bestände sowie Anschaffungskosten deutlich schwerer lückenlos nachzuvollziehen sind als digitale Transaktionen.

Kommt nach Bitcoin nun Gold an die Reihe?

Nach dem derzeit bekannten Stand lautet die entscheidende Antwort für Edelmetall-Anleger in Deutschland und Österreich: Nein. Eine Abschaffung der Haltefrist für physisches Gold ist bislang nicht angekündigt.

Die veröffentlichten politischen Initiativen in Deutschland beziehen sich ausdrücklich auf Kryptowerte. Auch der im deutschen Bundestag behandelte Gesetzentwurf der Grünen wollte nicht die Einjahresfrist für sämtliche privaten Wirtschaftsgüter abschaffen, sondern eine besondere Regelung für Kryptowährungen schaffen. Gold, Silber, Kunstwerke oder andere bewegliche Sachwerte sollten von diesem konkreten Vorstoß nicht erfasst werden.  In Österreich gab es bisher keinerlei Initiativen irgendeiner Partei die Besteuerung beim Verkauf von Gold zu ändern – daran änderte sich auch nach der Gesetzesänderung für Krypto-Assets 2022 nichts.

Auch aus den bekannten Haushaltsplänen der Bundesregierung ergibt sich bislang keine ausdrückliche Absicht, langfristige Gewinne aus physischem Gold zu besteuern. Wer behauptet, die Steuerfreiheit bei Gold werde 2027 automatisch ebenfalls abgeschafft, geht daher deutlich über die derzeit gesicherten Informationen hinaus.

Trotzdem kann die Debatte für Goldanleger Folgen haben. Denn die Bundesregierung begründet die geplante Änderung bei Kryptowährungen offenbar nicht allein mit technischen Besonderheiten digitaler Vermögenswerte, sondern auch mit Fragen der Steuergerechtigkeit und zusätzlicher Einnahmen. Sobald der Staat eine langjährige Steuerfreiheit bei einer Anlageklasse als ungerechtfertigte Besteuerungslücke bezeichnet, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum vergleichbare Gewinne bei anderen Vermögenswerten weiterhin steuerfrei bleiben sollen.

Warum Gold dennoch nicht mit Bitcoin gleichgesetzt werden darf

Trotz der steuerlichen Gemeinsamkeit bestehen erhebliche Unterschiede zwischen physischem Gold und Kryptowährungen. Der wichtigste Unterschied ist die praktische Kontrollierbarkeit.

Kryptotransaktionen werden über digitale Plattformen, Wallets und Blockchains abgewickelt. Durch europäische Meldepflichten und den internationalen Informationsaustausch erhalten Finanzbehörden zunehmend detaillierte Daten über Bestände und Transaktionen. Das im Jahr 2025 beschlossene Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz setzt entsprechende europäische Vorgaben um und soll die steuerliche Erfassung von Kryptogeschäften deutlich verbessern.

Damit entsteht aus Sicht des Fiskus eine attraktive Kombination: Kryptogewinne könnten dauerhaft besteuert werden, während die Behörden zugleich immer leichter erfahren, wer wann welche digitalen Vermögenswerte gekauft und verkauft hat. Der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Krypto-Haltefrist verwies ausdrücklich auf die verbesserte Informationslage und den behördlichen Datenaustausch.

Bei physischem Gold ist die Lage anders. Barren und Münzen können außerhalb digitaler Depots aufbewahrt und nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen verkauft werden, ohne dass eine zentrale Transaktionshistorie existiert. Eine dauerhafte Besteuerung sämtlicher Goldgewinne würde daher erhebliche Nachweisprobleme verursachen.

Der Fiskus müsste wissen, wann ein konkreter Barren gekauft wurde, welchen Anschaffungspreis der Eigentümer gezahlt hat, ob das Gold geerbt oder verschenkt wurde und welche Nebenkosten entstanden sind. Viele Anleger bewahren Kaufbelege zwar auf, eine lückenlose Dokumentation über Jahrzehnte lässt sich jedoch nicht in jedem Fall voraussetzen.

Eine Steuer, die sich bei professionellen Depotanbietern leicht kontrollieren lässt, bei privat gelagerten Barren und Münzen aber nur schwer durchsetzbar wäre, könnte neue Vollzugsprobleme schaffen. Sie würde ehrliche und dokumentationsstarke Anleger stärker treffen als diejenigen, die ihre Bestände oder Transaktionen nicht offenlegen.

Gold ist nicht nur Spekulationsobjekt

Ein weiterer Unterschied liegt in der historischen und wirtschaftlichen Funktion des Edelmetalls. Gold wird seit Jahrtausenden als Wertaufbewahrungsmittel verwendet. Es besitzt einen eigenständigen Materialwert, wird von Zentralbanken als Währungsreserve gehalten und dient vielen Privatanlegern nicht der kurzfristigen Spekulation, sondern der langfristigen Absicherung gegen Inflation, Währungsrisiken und politische Krisen.

Eine dauerhafte Besteuerung von Goldgewinnen würde deshalb auch nominelle Wertsteigerungen erfassen, die teilweise lediglich den Kaufkraftverlust des Euro widerspiegeln. Steigt der Goldpreis über zehn oder zwanzig Jahre ungefähr im Gleichschritt mit dem allgemeinen Preisniveau, erzielt der Anleger zwar rechnerisch einen Euro-Gewinn. Seine reale Kaufkraft muss dadurch jedoch nicht gestiegen sein.

Dieses Problem besteht zwar auch bei Aktien und anderen Kapitalanlagen. Bei Gold ist es politisch aber besonders relevant, weil das Edelmetall häufig ausdrücklich als langfristige Krisenreserve gehalten wird. Eine Steuer auf nominale Goldpreissteigerungen könnte daher als nachträglicher Zugriff auf privat gebildete Kaufkraftreserven wahrgenommen werden.

Eine Änderung wäre juristisch relativ einfach

Dass Gold derzeit nicht Bestandteil der Reform ist, bedeutet allerdings nicht, dass die Steuerfreiheit gesetzlich besonders stark geschützt wäre. Die Einjahresfrist ist keine verfassungsrechtliche Garantie, sondern eine einfachgesetzliche Regelung im Einkommensteuergesetz. Der deutsche Bundestag könnte sie ändern, verlängern oder für einzelne Wirtschaftsgüter vollständig aufheben.

Denkbar wären mehrere Modelle. Der Gesetzgeber könnte Goldgewinne unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterwerfen. Er könnte die Einjahresfrist auf fünf oder zehn Jahre verlängern. Ebenso könnte er physische Edelmetalle innerhalb des Paragrafen 23 ausdrücklich von der Steuerfreiheit nach Ablauf eines Jahres ausnehmen.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine allgemeine Reform der privaten Veräußerungsgeschäfte. Dann könnten nicht nur Gold und Kryptowährungen, sondern auch Gewinne aus Silber, Platin, Kunstwerken, Antiquitäten oder seltenen Sammlerstücken dauerhaft oder über einen längeren Zeitraum steuerpflichtig werden.

Politisch wäre eine solche umfassende Reform allerdings wesentlich konfliktträchtiger als eine Sonderregelung für Kryptowährungen. Sie würde zahlreiche private Vermögensgegenstände betreffen und erhebliche Abgrenzungsfragen hervorrufen. Der Staat müsste beispielsweise festlegen, wie mit geerbten Münzsammlungen, Schmuck, historischen Objekten oder Gegenständen ohne vorhandene Kaufbelege umzugehen ist.

Wie wahrscheinlich ist eine Goldsteuer wirklich?

Kurzfristig erscheint eine Abschaffung der Einjahresfrist für Gold derzeit nicht besonders wahrscheinlich. Es gibt keinen bekannten Regierungsentwurf, keinen konkreten Gesetzentwurf der Koalition und keine offizielle Ankündigung, physische Edelmetalle ab 2027 dauerhaft zu besteuern.

Die aktuelle Reform in Deutschland zielt erkennbar auf Kryptowerte und deren bessere steuerliche Erfassung. Auch politisch lässt sich eine Sonderregelung für Kryptowährungen leichter begründen als ein umfassender Zugriff auf physische Sachwerte.

Mittelfristig ist das Risiko jedoch nicht gleich null. Die Debatte über Bitcoin kann einen Präzedenzfall schaffen. Akzeptiert die Politik den Grundsatz, dass hohe Wertsteigerungen auch nach langer Haltedauer nicht steuerfrei bleiben sollen, könnte dieser Gedanke später auf andere Anlageklassen übertragen werden – und dann könnte auch Gold an die Reihe kommen.

Jetzt steuerfrei Gold kaufen und verkaufen

Приходите в один из наших филиалов в Вене, чтобы получить персональную, необязательную и серьезную консультацию, или посетите наш интернет-магазин.
Наши филиалы
В интернет-магазин

Это также может вас заинтересовать

Новости, справочная информация и последние новости о золоте и серебре.

дополнительные материалы