Gold als Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten

Gold als Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten © Eigenes Bild

Seinen Mitarbeitern zu Weihnachten ein Geschenk zu überreichen, ist nicht nur ein Zeichen der Wertschätzung, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl und den Zusammenhalt im Unternehmen.

Gold als Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter

Ein passendes Mitarbeitergeschenk zu finden, ist trotzdem oft eine Herausforderung. Schließlich soll das Geschenk einem jeden Mitarbeiter gefallen, etwas Besonderes sein und als zusätzliches Dankeschön auch einen gewissen Wert darstellen.

Schenken Sie Ihren Mitarbeitern in diesem Jahr doch eine Goldmünze. Neben dem offensichtlichen monetären Wert ist etwa eine Goldmünze mit schönem Motiv auch ein besonderes Zeichen der Anerkennung.

Klassische Österreichische Goldmünzen wie die 10 Kronen Goldmünze oder eine 4 Florin Goldgulden Nachprägung, liegen unter dem gesetzlichen Freibetrag für Mitarbeitergeschenke. Auch eine kleine 1/10 Philharmoniker Goldmünze liegt beim derzeitigen Goldpreis unter der Freigrenze. Abhängig vom tagesaktuellen Goldpreis kann möglicherweise sogar ein Einfach Golddukaten als Mitarbeitergeschenk zu Weihnachten in Frage kommen.

 

1-fach Golddukaten
1-fach Dukaten | Goldmünze 235,90 

Gleichzeitig können die beschenkten Mitarbeiter eine Goldmünze oder einen kleinen Goldbarren auch jederzeit ohne Probleme in Geld umwandeln, um sich doch etwas Anderes zu leisten. Goldgeschenke gelten dabei wie Gutscheine als Sachzuwendungen. Anders als ein schnöder Geschenkgutschein bleibt eine kleine Goldmünze dauerhaft in Erinnerung.

Mitarbeitergeschenke: Freigrenzen für Steuer und Sozialversicherung

Grundsätzlich gilt in Österreich, dass nicht nur Barlöhne, sondern auch Sachbezüge sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig sind. Zu solchen „geldwerten Vorteilen“ zählen auch Weihnachtsgeschenke. Pro Jahr sind allerdings Sachzuwendungen bis zu 186 Euro pro Mitarbeiter steuerfrei.

Auch Goldmünzen und Goldbarren, bei denen der Goldwert im Vordergrund steht, zählen als Sachzuwendungen.

In Österreich können Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter als Betriebsausgaben (freiwilliger Sozialaufwand) steuerlich geltend gemacht werden.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Da Anlagegoldbarren und Bullionmünzen nach § 6 (1) Z 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind bei, fällt das Gold als Geschenk aber weg.

Wichtig ist dazu, dass die Weihnachtsgeschenke als generelle Zuwendung an alle Mitarbeiter gehen, denn für individuelle Geschenke und Zuwendungen gelten nochmals andere Regeln und Freigrenzen.

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